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Bundestag debattiert über vorgeburtliche Bluttests

Sogenannte nichtinvasive pränatale Bluttest können schon sehr früh in einer Schwangerschaft Hinweise darauf geben, ob ein Kind mit Trisomie 13,18 oder 21 geboren würde. Abgeordnete des Bundestages haben nun eine Initiative des Bundeslands Bremen aufgegriffen und fordern ein Monitoring der Entwicklung der Inanspruchnahme dieser Tests sowie die Einrichtung eines Expert*innengremiums, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen ihrer Kassenzulassung prüft.

Seit 2022 können Schwangere Bluttests aus Trisomie 13,18 und 21 kassenfinanziert vornehmen lassen, sofern sie gemeinsam mit ihrer Gynäkologin oder ihrem Gynäkologen zu der Überzeugung gelangen, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist. Die Tests und insbesondere ihre Finanzierung als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen sind sehr umstritten. Immer wieder melden sich auch Menschen mit Trisomie 21 lautstark zu Wort, die sich in ihrer Existenz angegriffen sehen. Die Ergebnisse der Tests eröffnen keine Entscheidung über therapeutische Handlungsoptionen.

Der Bundesrat hat in seiner 1034. Sitzung am 16. Juni 2023 die Entschließung „Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) - Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ gefasst (Drucksache 204/23 (Beschluss)). Am 24. April 2024 setzte sich der Bundestag mit einem inhaltsgleichen Antrag  (BT-Drs. 20/10515) auseinander, der von mehr als 120 Abgeordneten aus den demokratischen Fraktionen und Gruppen übergreifend erarbeitet und eingebracht wurde.

Inhaltlich fordern der Bundesrat und die Abgeordneten die Bundesregierung dazu auf, "ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen des Beschlusses der Kassenzulassung von nicht invasiven Pränataltests (NIPT) zu implementieren, durch das zeitnah belastbare Daten zu verschiedenen Aspekten erhoben und ausgewertet werden (zum Beispiel zu der in der Mutterschaftsrichtlinie geforderten ausführlichen medizinischen Beratung Schwangerer vor und nach der Inanspruchnahme eines NIPT, zu Bedarfen und Angeboten nicht medizinischer Beratungsangebote und zur Qualität ihrer Vernetzung, zur Inanspruchnahme des NIPT sowie deren Gründe, zur Inanspruchnahme einer anschließenden invasiven Abklärung und zur Entwicklung der Geburtenrate von Kindern mit Trisomie 21)."

Darüber hinaus soll ein ein interdisziplinäres Expert*innengremium eingesetzt werden, dass die Bundesrgeirung "fachlich hinsichtlich der Schaffung einer sachgerechten, ethisch verantwortlichen und rechtssicheren Grundlage für das Angebot und den Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests ohne therapeutische Handlungsoptionen beraten. Hierbei sind insbesondere auch die Qualitätskriterien der in der Mutterschaftsrichtlinie geforderten ausführlichen medizinischen Beratung in den Blick zu nehmen."

Der Antrag der Abgeordneten wurde an die fachlich zuständigen Ausschüsse überwiesen.