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21.07.10 Alter: 51 Tag(e)

Erste Vorschläge der Gemeindefinanzkommission zur Problemlösung des kommunalen Finanzsystems betreffen auch Menschen mit Behinderung

Von: Claudia Zinke

Die Gemeindefinanzkommission hat die Zwischenberichte der von der Kommission beauftragten Arbeitsgruppen veröffentlicht. Die Lösungsvorschläge betreffen auch Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. Noch in diesem Jahr sollen konkrete Empfehlungen von der Kommission beschlossen werden.

 

Ziel der

Kommission

unter dem Vorsitz von Bundesfinanzminister Schäuble ist es, auf der

Basis

einer Bestandsaufnahme Lösungsvorschläge zu den drängenden Problemen des kommunalen Finanzsystems zu erarbeiten und zu bewerten. Die Mitglieder der Gemeindefinanzkommission haben sich Anfang Juli 2010 im Bundesministerium der Finanzen zu ihrer 2. Sitzung getroffen. In der Sitzung wurden die Zwischenberichte der von der Kommission eingesetzten Arbeitsgruppen zu den Themen Kommunalsteuern, Standards und Rechtsetzung beraten.

Schon jetzt kann auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums unter folgendem Link Einblick in die Zwischenberichte mit konkreten Vorschlägen genommen werden.

www.bundesfinanzministerium.de/nn_53524/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Finanz__und__Wirtschaftspolitik/Foederale__Finanzbeziehungen/Kommunalfinanzen/20100708-Laender,templateId=renderPrint.html

Für Menschen mit Behinderung, deren Angehörige sowie für Dienstleister und Einrichtungen sind insbesondere die Vorschläge zum SGB XII, SGB VIII und SGB IX von Bedeutung. Diese betreffen u. a. das Wunsch- und Wahlrecht, die Leistungen in der Werkstatt und das Bruttoprinzip.

Neben den Vorschlägen zu Veränderungen von Standards im Sozialrecht, gibt es in der AG Rechtsetzung eine Reihe von Vorschlägen für neue Verfahrensvorschriften, die insbesondere den Kommunalen Spitzenverbänden privilegierte Anhörungsrechte verschaffen sollen.

Im Oktober soll voraussichtlich die 3. und letzte Sitzung stattfinden. Die Gemeindefinanzkommission soll dann Empfehlungen zu den behandelten Themenfeldern geben.