Pressemeldung vom 10.09.2010
Pressemeldung vom 09.09.2010
Pressemeldung vom 08.09.2010
Die Übergangsfrist, nach der Leistungserbringer auf der Grundlage einer Zulassung (nach § 126 SGB V in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung) berechtigt waren, Hilfsmittel abzugeben, endet zum Jahresende (Quelle: BMG).