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Aktuelles

07.09.10

Fachtagung: Flüchtlinge und Migranten beraten "Kein Asyl -was nun?"

Die Fachtagung "Flüchtlinge und Migranten beraten" findet in diesem Jahr vom 26.10.-28.10.2010 in Frankfurt/M statt. Im Mittelpunkt der Tagung werden...

06.09.10

Parkerleichterung

Ab dem 01.01.2011 endet die Übergangsfrist für die Ausweise für Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen, die auf Grund von außergewöhnlicher...

14.01.10 Alter: 237 Tag(e)

Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge

Von: Eberhard Ewers

Der Bundestag hatte bei der Beschlussfassung des "Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, der EU-Zahlungsdiensterichtlinie und der Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts" die Bundesregierung aufgefordert, zu Beginn der 17. Legislaturperiode einen Gesetzentwurf mit einem Muster für eine Information über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen einzubringen. Ein entsprechender Referentenentwurf liegt inzwischen vor. Diesen hat der PARITÄTISCHE kritisch kommentiert.

 

Das Bundesministerium der Justiz stellte Anfang Dezember 2009 einen ersten Referentenentwurf zur Umsetzung der geforderten Informationspflicht bei Darlehensverträgen zur Verfügung (siehe Anhang). Der Gesetzentwurf trägt einer Entschließung des Bundestags im Juli 2009 Rechnung: Der Bundestag hatte bei der Beschlussfassung des "Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, der EU-Zahlungsdiensterichtlinie und der Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts" die Bundesregierung aufgefordert, zu Beginn der 17. Legislaturperiode einen Gesetzentwurf mit einem Muster für eine Information über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen einzubringen.

Grund für die Nachbesserung ist eine durch die Umsetzung der genannten EU-Richtlinien nach wie vor bestehende Rechtsunsicherheit bezüglich der Informationspflichten bei Verbraucherkreditverträgen. Auf diesen Punkt hatte unter anderem der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 19.12.2008 hingewiesen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Vorschriften für die Information des Verbrauchers über die Rechte und Möglichkeiten eines Widerrufs klarer formuliert werden. Gleichzeitig sollen mit dem Entwurf einige sachliche Korrekturen bzw. Klarstellungen erfolgen.

Die Vorschriften zur Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie sind bereits am 31. Oktober 2009 in Kraft getreten, die andern beiden Teile (Verbraucherkredit und Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts) sollen zum 11. Juni 2010 in Kraft treten.

In seiner Stellungnahme fokussiert der PARITÄTISCHE auf die Sicherung eines notwendigen Verbraucherschutzniveaus und eine angemessene Verbraucherfreundlichkeit. Insbesondere letzteres ist unseres Erachtens nicht gegeben. Hierzu geben wir kritisch-konstruktive Hinweise. Darüber hinaus schlägt der PARITÄTISCHE vor, die Musterwiderrufsinformationen als Verordnung einzuführen, da diese bei Bedarf leichter nachgebessert werden können. Für die Form eines eigenständigen Gesetzes sieht der PARITÄTISCHE keine Notwendigkeit.

Sie finden die PARITÄTISCHE Stellungnahme als Anhang.