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Aufatmen bei kleinen Krebsberatungsstellen

Fast hätte es das Aus bedeutet: Ausgerechnet durch eine neue Finanzierungsform hätten viele Beratungsstellen, die eine Anlaufstelle für Menschen mit einer Krebserkrankung sind, schließen müssen. Denn diese Finanzierung durch die Krankenkassen bekämen nach ursprünglicher Planung nur Krebsberatungsstellen mit mindestens zwei Mitarbeiter*innen. Der Paritätische Gesamtverband und der Paritätische NRW protestierten – mit Erfolg. Wir dokumentieren diesen Vorgang.

Krebsberatungsstellen sind ein sehr wichtiges Versorgungsangebot. Aber ihre Existenz und ihre Finanzierung sind nicht grundsätzlich abgesichert. Um dies zu ändern, verpflichtete der Gesetzgeber im vergangenen Jahr die Krankenkassen dazu, Krebsberatungsstellen mit 21 Millionen im Jahr zu fördern. Diese Ankündigung führte dazu, dass mancherorts andere öffentliche Geldgeber, wie z. B. Kommunen ihren bisherigen Finanzierungsbeitrag strichen.

Anfang Juli stellte sich heraus, dass die Krankenkassen Kriterien zur Vergabe der Fördermittel erstellt hatten, die über die Hälfte der bestehenden Beratungsstellen von einer erfolgreichen Antragstellung ausgeschlossen hätten. Daraufhin meldete sich der Paritätische zu Wort und machte auf die Gefahr aufmerksam, dass die Schließung von einer Vielzahl an Beratungseinrichtungen drohe. Dies brachte insbesondere das Bundesgesundheitsministerium auf den Plan. Und es kam Bewegung in die Sache. Schnell war klar: auch kleine bestehende Beratungsstellen müssen die Chance erhalten, gefördert zu werden. Am 11. August bestand endlich Klarheit. Der GKV Spitzenverband veröffentlichte einen Zusatz zu den bestehenden Förderkriterien. Damit gibt es nun für die ersten drei Förderjahre keine „Mindestgröße“ mehr mit Blick auf die Anzahl der Beschäftigten in einer Beratungsstelle. Dies bedeutet aber auch, dass absehbar ist, dass die gleiche Problematik zeitversetzt wieder akut werden wird. Wenn es in den kommenden Jahren nicht gelingt, dass kleine Beratungsstellen durch Mittel von weiteren Geldgebern, ihr Angebot erweitern können, werden Sie ab dem Jahr 2023 keinen Zugang mehr zu den Fördergeldern der Krankenkassen erhalten.

Wichtig ist daher auch, dass in dem nun veröffentlichten Dokument der Spitzenverband konkretisiert, unter welchen Bedingungen sich kleine Beratungsstellen gemeinsam im Verbund um Fördermittel bewerben können. Ein weiterer Pluspunkt: auch die Frist für die Antragsstellung für eine rückwirkende Förderung für die Zeit ab dem 1.1.2020 wurde verlängert.

Nach diesem wichtigen Erfolg geht das Ringen nun weiter. Denn bei der Förderung durch die Krankenkassen handelt es sich nur um eine 40%ige Finanzierung. Weitere verlässliche Geldgeber sind daher dringend erforderlich. Diskutiert wird beispielsweise eine mögliche verbindliche Beteiligung durch die Rentenversicherung. Wichtig wird weiterhin auch eine Unterstützung durch Länder und Kommunen bleiben. Wir machen uns auch weiterhin für die Interessen der Krebsberatungsstellen stark, damit Sie Krebspatient*innen und ihren Angehörigen zur Seite stehen können.

Autorin:
Verena Holtz

Dieser Beitrag erschien zuerst als Blogbeitrag auf der Website www.der-paritaetische.de