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Armut abschaffen? Das ist möglich! Man muss es nur wollen.

Im kommenden Jahr soll der Hartz IV-Regelsatz erhöht werden. Und dennoch schützt er nicht vor Armut. Dabei wäre das möglich. Die Bundesregierung müsste lediglich ihr Modell zur Berechnung der Grundsicherung konsequent anwenden – und auf statistische Tricks und Kleinrechnerei verzichten.

In seiner neuesten Expertise mit dem Titel „Regelbedarfe 2021. Alternative Berechnungen zur Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung“ weist der Paritätische Gesamtverband der Bundesregierung allerdings nach, dass der politische Wille zur Verhinderung von Armut fehlt.

Denn auch mit der geplanten Erhöhung des Regelsatzes um lediglich 14 Euro auf 446 Euro pro Monat deckt der Betrag nicht den Bedarf des täglichen Lebens. Die Expertise des Paritätischen zeigt, dass diese Zahl aufgrund statistischer Tricksereien und Manipulationen zustande kommt. „Die Bundesregierung muss endlich ihre umstrittenen Methoden der Regelbedarfsermittlung korrigieren und zu einem Verfahren finden, das sich an der Lebensrealität orientiert“, kommentierte deshalb Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Eine Grundsicherung, die auch der Realität der Menschen entspricht

Deshalb hat der Paritätische Gesamtverband selbst gerechnet: Bei einer Anhebung von Hartz IV von derzeit 432 Euro auf 644 Euro (für allein lebende Erwachsene) wäre nicht nur den Betroffenen in ihrer Not wirksam geholfen, sondern auch aus wissenschaftlicher Sicht Einkommensarmut in Deutschland faktisch abgeschafft.

Darüber hinaus fordert der Verband außerdem, dass sogenannte „weiße Ware“ wie ein Kühlschrank oder eine Waschmaschine nicht mehr als Pauschale im Regelsatz erfasst werden sollten. Stattdessen sollten sie als Einmalleistungen bezahlt werden. Stromkosten sollten wie die Miete komplett übernommen werden.

Die einfache Formel zur Abschaffung von Einkommensarmut lautet also: Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes auf 644 Euro plus Miete, Einmalleistungen und Stromkosten. Gar nicht so kompliziert – man muss es nur wollen!

Die Expertise zum Download: Regelbedarfe 2021. Alternative Berechnungen zur Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung

Autor:

Matthias Galle, Social Media- und Online-Redakter des Paritätischen Gesamtverbandes

Dieser Beitrag erschein zuerst als Blogbeitrag auf der Website www.der-paritaetische.de