Das am 01.01.2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) sieht die Finanzierung von zusätzlichen Pflegehilfskraftstellen in vollstationären Pflegeeinrichtungen über einen Vergütungszuschlag nach § 84 Abs. 9 und § 85 Abs. 9-11 SGB XI vor. Nach § 85 Abs....
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