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Aktionsprogramm der Bundesregierung Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 5. Mai 2021 das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die 2021 und 2022 – 2 Mrd. Euro“ beschlossen. Der Bund wird seine Programme im Bereich der frühkindlichen und außerschulischen Bildung ausweiten und Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen unterstützen sowie den zusätzlichen finanziellen Belastungen der Länder in ihrem Aufgabenbereich durch eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder Rechnung tragen. Der Bund erwartet gleichzeitig, dass die Länder zumindest beim Abbau von Lernrückständen mit eigenen Beiträgen und Maßnahmen zur Zielerreichung des Aktionsprogramms beitragen und dies auch transparent darstellen.

Das Aktionsprogramm besitzt vier Bereiche:
1. Abbau von Lernrückständen,
2. Förderung der frühkindlichen Bildung,
3. Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote und
4. Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Alltag und in der Schule
fokussiert.

Zu den einzelnen Punkten:

1. Abbau von Lernrückständen
Beim Abbau pandemiebedingter Lernrückstände geht es darum, die in den vergangenen Monaten entstandenen Lernrückstände bei Schülerinnen und Schülern durch zusätzliche Förderangebote aufzuholen. Dabei stehen die Kernfächer und Kernkompetenzen im Zentrum. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen der bestehenden Strukturen durch die Länder. Den zusätzlichen finanziellen Belastungen der Länder wird durch eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder in Höhe von 1 Mrd. Euro befristet auf die Jahre 2021/2022 Rechnung getragen.

2. Maßnahmen zur Förderung der frühkindlichen Bildung
Im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ sollen bundesweit 1.000 zusätzliche Sprach-Kitas aufgenommen werden. Dafür stehen 100 Millionen Euro bereit.
Mit weiteren 50 Millionen Euro werden die Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen aufgestockt.

3. Unterstützung für Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote
Kinder und Jugendliche sollen Unterstützung erhalten, damit sie Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen können. Insgesamt stehen dafür 530 Millionen Euro zur Verfügung. Darin enthalten ist unter anderem ein Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind aus bedürftigen Familien.
Außerdem werden die Mittel des Kinder- und Jugendplans für Ferienfreizeiten, die kulturelle, sportliche, politische und internationale Jugendarbeit sowie die Jugendverbände erhöht. Zudem erhalten gemeinnützige Familienferienstätten einen Zuschuss für den Aufenthalt von Familien und geben diesen an Familien weiter. Darüber hinaus erhalten die Länder Mittel, um günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen zu ermöglichen.
Und außerschulische Angebote werden unterstützt, die zusätzliche Anregungen geben und die Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen fördern. Hierzu zählt etwa das Programm „Kultur macht stark“ des BMBF. Weiterhin sollen über das Netzwerk der Schülerlabore in Deutschland und des Bundesverbands der Schülerlabore - Lernort Labor (LeLa) zusätzliche außerschulische Lernangebote z. B. in den Bereichen Naturwissenschaften und Technik, Sprachen, Wirtschafts- und Politikwissenschaften bereitgestellt werden. Hierzu wird die Projektförderung des BMBF insgesamt um 50 Mio. Euro für die Jahre 2021/2022 aufgestockt.
Das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement für Kinder, Jugendliche und Familien wird gestärkt. Für die gezielte Förderung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt in diesem Bereich stehen 2021/2022 30 Mio. Euro zur Verfügung.
Auch die geförderten Mehrgenerationenhäuser (MGH) erhalten finanzielle Unterstützung, um Kinder und Jugendliche bei der Aufarbeitung von Entwicklungsdefiziten zu unterstützen.

4. Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen
Zur Bewältigung der Krisenfolgen ist es notwendig, Kinder und Jugendliche in ihren sozialen Kompetenzen zu stärken. Dafür unterstützt der Bund mehr Schulsozialarbeit. Auch Freiwilligendienstleistende können Kinder und Jugendliche gezielt in Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützen. Für zusätzliche Sozialarbeit und Freiwilligendienstleistende stehen insgesamt 220 Millionen Euro zur Verfügung.
Zusätzlich erhält die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung 100 Millionen Euro zur Unterstützung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen vor Ort.

Den vollständigen Text des Aktionsprogramms finden Sie unter: www.bmbf.de/aufholpaket