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Aktuelle Maßstäbe und Grundsätze teilstationäre Pflege (Tagespflege) im Bundesanzeiger veröffentlicht

Die aktualisierten Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der teilstationären Pflege (Tagespflege) vom 18.02.2020 sind am 27.05.2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht worden. Die Vereinbarung tritt somit am 01. Juni 2020 in Kraft.

Die Überarbeitung der MuG Tagespflege erfolgte unter Mitwirkung des Paritätischen als Vertragspartner nach § 113 SGB XI in Arbeitsgruppen des Qualitätsausschuss Pflege und wurde dort beschlossen. Berücksichtigt wurden u.a. das aktuelle Pflegeverständnis des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie die Entwicklungen im Rahmen der entbürokratisierten Pflegedokumentation und diverse für die Tagespflege typische Merkmale für das Versorgungssetting, die sie insbesondere von der vollstationären Versorgung unterscheidet.

Mit der beigefügten Darstellung der alten und neuen Version der Maßstäbe und Grundsätze Tagespflege im Überarbeitungsmodus können die durchgeführten Änderungen zu 2012 gut nachvollzogen werden.

Link Bundesanzeiger: https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=official_starttoofficial_view_publication&session.sessionid=7933013fd1964913cea578f5f2f44707&fts_search_list.selected=549a3f87b5e54999&&fts_search_list.destHistoryId=19020&fundstelle=BAnz_AT_27.05.2020_B2

BAnz AT 27.05.2020 B2.pdfBAnz AT 27.05.2020 B2.pdfMaßstäbe und Grundsätze TaPf_Vergleich alt_neu.pdfMaßstäbe und Grundsätze TaPf_Vergleich alt_neu.pdf