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Anmeldung zur Vergabestatistik

Am 1. Oktober 2020 nimmt die Vergabestatistik ihre Arbeit auf.

Ab 1. Okt. 2020 müssen öffentliche Auftraggeber Meldungen zur Vergabestatistik abgeben. Adressat dieser Regelung ist die öffentliche Hand. Private Institutionen sind von der Pflicht dann betroffen, wenn sie überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert sind. Gemeint sind hier allerdings nur Zuwendungsfinanzierungen, nicht Leistungsentgelte.
Einzelheiten können einer gemeinsamen Information der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege entnommen werden:
https://www.bagfw.de/themen/vergaberecht/detail/information-zur-einfuehrung-der-vergabestatistik