Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung
Die bisherige Verordnung „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ wurde novelliert und im Bundesgesetzblatt am 21.12.2016 veröffentlicht.
Die Überarbeitung der Verordnung war aus unterschiedlichen Gründen nötig: Sie soll beispielsweise auch für die anderen Leistungsanbieter gelten und den Zugang zur Fortbildung für alle Bundesländern gleichermaßen regeln. Der Novellierung ging ein langwieriger Diskussionsprozess in einem Fachbeirat von über drei Jahren voraus, in dem verschiedene Interessenverbände, auch Mitglieder des Paritätischen, eingebunden waren.
Die neue Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung (GFABPrV) ist im Anhang beigefügt.