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BA veröffentlicht neue Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und die berufliche Weiterbildung

Die Bundesagentur für Arbeit hat die ab 01. Juli 2020 geltenden Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und für die berufliche Weiterbildung veröffentlicht. 20 Prozent höhere Sätze gelten ab damit für die Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung.

Der B-DKS 2020 für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung wurden aufgrund einer Änderung im Rahmen des Arbeit-von-Morgen-Gesetzes“ - Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung" um 20 Prozent angehoben. Die Höhe der bis dato geltenden Bundes-Durchschnittskostensätze in der Weiterbildung wurde als zu starr und zu niedrig angesehen.
Abruf der neuen Bundes-Durchschnittskostensätze auf der Website der BA unter
https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung