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BAGFW nimmt zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts Stellung

Im Koalitionsvertrag hielten die Regierungsparteien das Vorhaben fest, das Vormundschaftsrecht zu modernisieren und das Betreuungsrecht in struktureller Hinsicht zu verbessern. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat Ende Juni seinen Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgelegt und die Verbändebeteiligung eingeleitet. Die in der BAGFW zusammengeschlossenenen Verbände haben eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.

Dem Entwurf zum Betreuungsrecht ging ein breit angelegter Diskussionsprozess mit dem BMJV unter Beteiligung von Betroffenen, Fachpersonen und Akteuren des Betreuungswesens voraus. Der Referentenentwurf greift einige wichtige Gesprächsergebnisse aus diesem auf. Zu den Änderungen des Vormundschaftsrechts sind dem Referentenentwurf zwei Diskussionsteilentwürfe vorangegangen, die von Wissenschaft und Fachpraxis intensiv kommentiert wurden. Die mit dem Referentenentwurf vorgelegten Änderungen entsprechen in weiten Teilen dem 2018 veröffentlichten zweiten Diskussionsteilentwurf.

Die in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände haben sich auf die Abgabe einer gemeinsamen Stellungnahme verständigt. In dieser begrüßt die BAGFW den Referentenentwurf. Die Neustrukturierung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird grundsätzlich positiv bewertet.

Mit der geplanten Reform des Vormundschaftsrechts soll ein wichtiger Schritt für die Stärkung der Rechte der Kinder und Jugendlichen unter Vormundschaft vollzogen und damit die Verbesserung und Gewährleistung der unabhängigen Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen durch Vormund*innen bzw. Pfleger*innen vorangetrieben werden. Die BAGFW spricht sich jedoch gegen die persönliche Bestellung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin des Vormundschaftsvereins (Vereinsvormund) statt der Möglichkeit der (grundsätzlichen und nicht nur vorläufigen) Bestellung des Vereins – analog zum Betreuungsverein – aus.

Im Bereich des Betreuungsrechts werden die Präzisierung und Klarstellung zur Betreuungsführung und zur Beteiligung der Betroffenen positiv bewertet. Die Stärkung der Betreuungsvereine wird insgesamt als gelungen bewertet. Die BAGFW weist darauf hin, dass es entscheidend sein wird, dass sich der mit dem Gesetzesvorhaben verbundene Paradigmenwechsel auch in der Praxis des Betreuungswesens niederschlägt und mahnt an, dass dazu ausreichend Zeit und refinanzierte Kapazitäten der Mitwirkenden notwendig sind. Kritisiert wird ferner, dass es nicht gelungen ist, den Entwurf ressortübergreifend zu gestalten und korrespondierende Hilfetatbestände im SGB IX oder anderen Sozialgesetzbüchern zu verankern. Ohne solch korrespondierenden Sozialleistungen besteht die Gefahr, dass mangels klarer Regelungen die Betroffenen letztlich ohne die benötigten Leistungen bleiben.

Alle Stellungnahmen zum Referentenentwurf sind unter folgendem Link zu finden: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Reform_Betreuungsrecht_Vormundschaft.html

Voraussichtlich Ende September soll sich das Kabinett der Bundesregierung mit dem Gesetzesentwurf befassen.

2020-08-06 Stellungnahme Vormundschafts_Betreuungsrecht.pdf2020-08-06 Stellungnahme Vormundschafts_Betreuungsrecht.pdf