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BMBF fördert weitere Entwicklungsvorhaben im Bereich der arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbildung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt das Ziel, die arbeitsorientierte Alphabetisierung und Grundbildung gering literalisierter Erwachsener im System der beruflichen Weiterbildung weiter zu stärken und besser strukturell zu verankern. Schwerpunkte einer aktuellen Förderrichtlinie sind die Weiterentwicklung und Stärkung von Beratungs- und Verweisstrukturen, der Ausbau des arbeitsbezogenen Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebots sowie die Qualitätsentwicklung in Lehr- und Lernprozessen.

Förderfähig sind innovative Vorhaben, die inhaltlich an mindestens zwei der folgenden Handlungsfelder ausgerichtet sind:

a) Weiterentwicklung und Stärkung von Beratungs- und Verweisstrukturen hinsichtlich arbeitsorientierter Alphabetisierung und Grundbildung

b) Ausbau des arbeitsorientierten Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebots

c) Qualitätsentwicklung in Lehr- und Lernprozessen der arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbildung

Antragsberechtigt sind unter anderem juristische Personen des privaten Rechts. Der Antragsteller muss Erfahrungen in der arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbildung sowie Zugang zu den anvisierten Zielgruppen haben. Bei Verbundvorhaben verfügen alle Projektpartner über entsprechende für die Durchführung des Vorhabens notwendige Fachexpertise in ihrem Wirkungsbereich, wobei mindestens ein Partner ausgewiesene Erfahrung in der arbeitsorientierten Alphabetisierung und Grundbildung hat.

Die geförderten Vorhaben sind auf eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten ausgelegt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens (Richtwert 300 000 bis 1 200 000 Euro pro Jahr und Einzelvorhaben bzw. Verbund.) Nach Abschluss des Vorhabens besteht die Möglichkeit einer anschließenden Förderung für die weitere Verbreitung und Transfer der Ergebnisse. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst erfolgt die Einreichung einer Projektskizze bis 6. November 2020. In einem zweiten Verfahrensschritt werden Förderinteressenten, deren Skizzen für eine mögliche Förderung vorgeschlagen werden, aufgefordert, förmliche Förderanträge.

Abruf der vollständigen Bekanntmachung unter https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3106.html