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BTHG: Modellprojekte

Änderung der Förderrichtlinie zur modellhaften Erprobung nach Art. 25 Abs. 3 BTHG.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 15.09.2017 die Änderung der Förderrichtlinie für das Bundesprogramm zur Förderung von regionalen Projekten in den Bundesländern zur "modellhaften Erprobung der zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Verfahren und Leistungen nach Artikel 1 Teil 2 BTHG einschließlich ihrer Bezüge zu anderen Leistungen der sozialen Sicherung nach Artikel 25 Absatz 3 BTHG" durch den Bund bekanntgemacht. Damit wird eine Weiterleitung von Zuwendungsmitteln möglich.

Diese Ergänzung tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Förderrichtlinie vom 23.06.2017 und die Ergänzung vom 15.09.2017 sind im Anhang beigefügt.


BAnz AT 29.06.2017 B4.pdf20170915_Aend_Foerderrichtl..pdf