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Änderungen des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" in Kraft

Fachinfo
Erstellt von Birgit Beierling

Am 10.12. wurden Änderungen des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bundesregierung reagiert damit auf die weiterhin bestehende Corona-Krise und ihre umfangreichen Folgen und erleichtert die Fördervoraussetzungen für die Ausbildungsprämien. Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Betriebe werden bis Mitte 2021 verlängert. Die Änderungen traten am 11.12.2020 in Kraft, die Förderung kann von betroffenen Betrieben auch rückwirkend zu den verbesserten Konditionen bei den Agenturen für Arbeit beantragt werden. Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf ihrer Website einfach auszufüllende Formulare mit Hinweisen und Hilfen bereit.

Die Bundesregierung weitet mit diesen Änderungen die Förderung von Ausbildungsplätzen aus. Schon bisher werden kleine und mittlere Unternehmen, die von den Folgen der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, mit Prämien gefördert, wenn sie Auszubildende im bisherigen oder größerem Umfang neu einstellen oder aus insolventen Betrieben übernehmen. Die Bundesregierung reagierte auf die weiterhin bestehende Corona-Krise und ihre umfangreichen Folgen und erleichterte die Fördervoraussetzungen für die Ausbildungsprämien nun deutlich. Deshalb hat sie das Bundesprogramm \'Ausbildungsplätze sichern\' noch einmal weiterentwickelt und auch ausgeweitet.

Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung wurden bis Mitte 2021 verlängert. Auch sollen rückwirkend ebenfalls solche Betriebe von dem Bundesprogramm profitieren, in denen die Ausbildungen schon im Juni oder Juli begonnen haben. Und - vor allem - sollen zukünftig auch die Betriebe gefördert werden, bei denen es erst im Herbst zu deutlichen Umsatzeinbrüchen kam oder bei denen geringere Einbußen sich über einen langen Zeitraum strecken. Weiterhin können künftig alle Unternehmen eine Prämie erhalten, wenn sie Auszubildende aus insolventen Betrieben übernehmen – unabhängig von der Betriebsgröße.

So wurde jetzt mit der Erweiterung der Förderbedingungen ein zusätzlicher Anreiz für Betriebe geschaffen, auch jetzt noch Auszubildende einzustellen.

Die Veränderungen der Förderung im Einzelnen:


    ·\tKleine und mittlere Ausbildungsbetriebe können künftig bereits mit Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien plus gefördert werden, wenn sie Umsatzeinbußen von durchschnittlich mindestens 50 Prozent innerhalb von zwei Monaten zwischen April bis Dezember 2020 hatten – oder in fünf zusammenhängenden Monaten Einbußen von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen (bisher: durchschnittlich mindestens 60 Prozent in April und Mai 2020 gegenüber Vorjahr).

    ·\tDie Durchführung von Kurzarbeit kann für die Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien plus auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt werden (bisher: nur erstes Halbjahr 2020).

    ·\tKünftig werden auch Ausbildungen, die vom 24. Juni 2020 bis zum 31. Juli 2020 begonnen haben, in die Ausbildungsprämien miteinbezogen.

    ·\tÜbernimmt ein Betrieb einen Auszubildenden, der seine Ausbildungsstelle wegen einer pandemiebedingten Insolvenz verloren hat, kann dieser künftig unabhängig von den Betriebsgrößen mit der Übernahmeprämie gefördert werden (bisher: nur, wenn beide Betriebe maximal 249 Mitarbeiter*innen hatten).

    ·\tSolche Übernahmen können bis zum 30. Juni 2021 gefördert werden (bisher: bis zum 31. Dezember 2020).

    ·\tDie Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung werden bis Juni 2021 verlängert (bisher: Laufzeit bis Dezember 2020).

    BAnz AT 10.12.2020 B3.pdfBAnz AT 10.12.2020 B3.pdf