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Aktuelle Entscheidungen des EuGH zur Rufbereitschaft

Am 9. März 2021 hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei Urteilen dazu geäußert, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Bereitschaftszeiten in Form von Rufbereitschaften als „Arbeitszeit“ im Sinne der Arbeitszeit-Richtlinie einzustufen sind. Die Abgrenzung solcher Zeiten zu den "Ruhezeiten" ist essentiell. Die Fachinformation analysiert die Urteilsgründe.

Fachinformation_EuGH_Rufbereitschaft_15_03_2021.pdfFachinformation_EuGH_Rufbereitschaft_15_03_2021.pdf\tFachinformation_EuGH_Rufbereitschaft_15_03_2021.docxFachinformation_EuGH_Rufbereitschaft_15_03_2021.docx