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Ausgabe kostenloser FFP2 - Masken an Risikogruppen startet

Menschen über 60 und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren können sich von heute an drei FFP2-Masken in der Apotheke abholen - kostenlos. Sie haben dafür Zeit bis zum 6. Januar. Im Januar werden weitere Masken verteilt.

Ab 15. Dezember 2020 können sich über 60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Schutzmasken (oder vergleichbar) in der Apotheke abholen. Das sieht die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vor, die am Dienstag im Bundesanzeiger veröffentlicht wird und in Kraft tritt. Zum Abholen ist Zeit bis zum 6. Januar.
Zur Abholung können sie auch eine Person bevollmächtigen.

Ein Anspruch auf Schutzmasken besteht, wenn die Versicherten das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:

    • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
    • chronische Herzinsuffizienz,
    • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
    • Demenz oder Schlaganfall,
    • Diabetes mellitus Typ 2,
    • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
    • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
    • Trisomie 21,
    • Risikoschwangerschaft.

Ab Januar sollen berechtigte Patienten in einem zweiten Schritt mit weiteren Masken versorgt werden. Alle Berechtigten erhalten dann zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen oder ihrer privaten Krankenversicherung. Diese können sie in zwei klar definierten Zeiträumen im neuen Jahr ebenfalls in den Apotheken einlösen. Die Anspruchsberechtigten zahlen dann pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu. 
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/schutzmv.html

In einem gemeinsamen Positionspapier hat die BAGFW zu einer Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken Stellung genommen. Die Stellungnahme ist der Fachinformation beigefügt.

2020-12-10 Stellungnahme RefE Schutzmaskenverordnung.pdf2020-12-10 Stellungnahme RefE Schutzmaskenverordnung.pdf

Die Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung – SchutzmV) wurde am 15.12.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist der Fachinformation beigefügt.
BAnz AT 15.12.2020 V1.pdf