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Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)

Am 19. Januar 2021 hat eine Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stattgefunden, in der unter anderem festgestellt wurde, dass angesichts der pandemischen Lage die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten im beruflichen Kontext erforderlich ist. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat hierzu eine Verordnung erlassen, und zwar die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21. Januar 2021, veröffentlicht einen Tag später.

Fachinformation_Corona_ArbSchV_25_01_21.pdfFachinformation_Corona_ArbSchV_25_01_21.pdf\tFachinformation_Corona_ArbSchV_25_01_21.docxFachinformation_Corona_ArbSchV_25_01_21.docx