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Den Sozialen Arbeitsmarkt weiter ausgestalten - aktuelle Empfehlungen des Deutschen Vereins zum neuen Förderinstrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt"

Dass es für langzeitarbeitslose Menschen ohne Arbeitsmarktchance eine Beschäftigungsperspektive im Sozialen Arbeitsmarkt gibt, ist mit der neuen Förderung "Teilhabe am Arbeitsmarkt" möglich geworden. Der Deutsche Verein hat erste Praxiserfahrungen damit ausgewertet und zieht Schlussfolgerungen für eine erfolgreiche weitere Umsetzung vor Ort. Hinweise zur Finanzierung und Gesetzgebung am Ende des Papiers richten sich an die Bundespolitik.

Mit dieser Empfehlung zeigt der Deutsche Verein Gelingensfaktoren für eine erfolgreiche Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“
auf. Die Empfehlungen werden von der Frage geleitet, wie die Förderung ausgestaltet werden sollte, um die Zielgruppe der Förderung in Beschäftigung zu integrieren, sozial zu stabilisieren und soziale Teilhabe zu verbessern.

Die Empfehlungen richten sich an Jobcenter, freie Träger und Bildungsträger.

Sie enthalten fachliche Hinweise zu fünf Bereichen der Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“:

1. Die geförderten Beschäftigten umfassend begleiten – Das Coaching individuell ausgestalten
2. Die Förderung zugänglich und durchlässig gestalten – „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Verbund mit anderen Förderinstrumenten umsetzen
3. Die Förderung flankierend unterstützen – den Passiv-Aktiv-Transfer auch im Bereich der Kommunen umsetzen
4. Die Förderung an den Menschen orientieren – eine Vielfalt an Arbeitgebern ansprechen – Qualitätskriterien umsetzen
5. Innovation fördern – Neue Wege für die Erschließung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten beschreiten

An die Bundespolitik richtet sich die Forderung, für eine dauerhaft auskömmliche Finanzausstattung im SGB II zu sorgen, damit die Förderung weiterhin zum Erfolg geführt werden kann. Auch wenn sich der gesetzliche Rahmen des neuen Instruments im Großen und Ganzen bewährt hat, so sind doch einige Korrekturen angezeigt: Die Zugangsvoraussetzungen für die Förderung sollen gesetzlich erweitert werden, damit z.B. auch Rehabilitanten in die Förderung einbezogen, ergänzende Förderkomponenten aus dem sog. Vermittlungsbudget zugänglich gemacht und das Coaching bei Beschäftigungsträgern angesiedelt werden kann.

Anlage: DV E 16i SGB II_Teilhabe Arbeitsmarkt.pdfDV E 16i SGB II_Teilhabe Arbeitsmarkt.pdf