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Die Förderrichtlinie für Krebsberatungsstellen wurde veröffentlicht

Mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz wurden die Krankenkassen dazu verpflichtet, ambulante Krebsberatungsstellen mit 21 Millionen im Jahr zu fördern. Nun hat der GKV Spitzenverband eine Richtlinie zur Beantragung von Fördermitteln veröffentlicht. Der Gesamtverband hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege im Rahmen der Benehmensherstellung zu der Richtlinie vertreten. Er kritisiert, dass die Richtlinie keine ausreichenden Übergangsregelungen vorsieht und somit die Mehrheit der bestehenden Beratungsstellen von der Möglichkeit eine Förderung zu erhalten ausschließt.

Um eine Förderung zu beantragen werden u. a. die folgenden Punkte erwartet:
- in der Regel ein Team das 2,5 Vollzeitstellen umfasst. In der Übergangszeit ist es möglich, mit nur 2 Vollzeitstellen besetzt zu sein (1,5 Beraterstellen & 0,5 Assistenzkraft). Kleinere Beratungsstellen können Verbünde bilden und gemeinsam einen Antrag stellen.
- Das Personal muss mit Blick auf seine Qualifikation mehrere Kriterien erfüllen (z. B. für Beratungskräfte: spätestens innerhalb von 24 Monaten eine psychoonkologische Weiterbildung nachweisen)
- Eine bestehende Beratungsstelle, die einen Antrag stellt, muss innerhalb der ersten zwei Jahre min. im Umfang einer halben Stelle über eine Beratungsfachkraft verfügen, die einen der folgenden Grundberufe hat: Psychologe, Sozialpädagoge, Sozialarbeiter. Sollte nicht eine ganze Stelle durch einen Psychologen besetzt sein, gilt es, dass die Beratungsfachkraft, die für die psychoonkologische Beratung verantwortlich ist, direkt zu Beginn eine psychoonkologische Weiterbildung und eine Weiterbildung zur psychosozialen Beratung nachweisen kann.
- Sollte die Beratungsstelle nicht barrierefrei zugänglich sein, ist eine aufsuchende Beratung anzubieten.
- Neben Beratungsräumen müssen ein Wartebereich und ein Empfang vorhanden sein.
- Die Beratungsstelle muss min. 20 Stunden pro Woche und an drei Tagen pro Woche geöffnet sein.
- Das Qualitätsmanagement muss die folgenden Punkte umfassen: eine Beratungskonzeption, ein verbindliches Beschwerdemanagement und Krisenmanagement. Hierzu ist ein digitales Qualitätshandbuch zu erstellen.
- Beratungskräfte müssen vier Mal im Jahr an einer Supervision teilnehmen.
- Die Beratungsstelle hat nachzuweisen, dass Sie in der Region mit weiteren Akteuren wie Selbsthilfegruppen, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen vernetzt ist.

Die Förderung umfasst eine 40%ige Förderung der förderfähigen Personalkosten, sowie einen Aufschlag von 20% für Sachkosten. Die Förderperiode beträgt in der Regel drei Jahre.
Um eine rückwirkende Förderung für die Zeit ab dem 1.1.2020 zu erhalten, müssen Anträge beim GKV Spitzenverband bis zum 30. September gestellt werden. Wenn Beratungsstellen Ihren Antrag bis zum 15. August einreichen, garantiert der Spitzenverband - im Falle eines positiven Bescheides - eine erstmalige Auszahlung zum 15. Oktober 2020.

Der Paritätische Gesamtverband empfiehlt allen Beratungsstellen in jedem Fall einen Antrag zu stellen, auch wenn Sie einzelne Kriterien nicht erfüllen sollten. Anbei finden Sie die gesamten Förderkriterien. Fragen zum Antragsverfahren können an die folgende Adresse gesandt werden: krebsberatungsstellen@gkv-spitzenverband.de.

Der Paritätische unterstützt seine Mitglieder mit dem Paritätischen Qualitätssystem PQ-Sys® bei der Einführung und Weiterentwicklung der passenden Qualitätsverfahren. Das PQ-Sys® berücksichtigt spezifische Bedarfe sozialer Organisationen, u. a. relevante Rechtsvorschriften, Fachstandards und Qualitätskriterien für die jeweiligen Fachbereiche.

So werden z. Z. Krebsberatungsstellen in NRW in einem Projekt beim Aufbau der für sie spezifischen Qualitätsmanagement und Dokumentation geschult und begleitet.

Bei Bedarf kontaktieren Sie das Zentrum für Qualität und Management beim Paritätischen Gesamtverband (Tel. 030 – 24 63 63 62 oder p.qualitaet(at)paritaet.org).

Weiterführende Informationen zum PQ-Sys® finden Sie unter https://www.der-paritaetische.de/service/das-paritaetische-qualitaetssystem-pq-sysr/


Förderrichtlinie_RS 2020-511 Anlage 01.pdfFörderrichtlinie_RS 2020-511 Anlage 01.pdf2020-06-25_Antrag_Foerderung_amb_Krebsberatung.xlsx2020-06-25_Antrag_Foerderung_amb_Krebsberatung.xlsx