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Gesamtverband nimmt Stellung zum MTA-Reformgesetz und fordert Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze vorgelegt. Der Entwurf sieht auch Änderungen am Notfallsanitätergesetz vor. Diese werden grundsätzlich vom Paritätischen Gesamtverband abgelehnt, da bestehende Rechtsunsicherheiten in der Berufsausübung für Notfallsanitäter durch diesen festgeschrieben und nicht gelöst würden.

In seiner Stellungnahme fordert der Gesamtverband den Gesetzgeber auf, den vom Bundesrat vorgelegten Entwurf zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes zu implementieren. Dieser würde Rechtssicherheit für Notfallsanitäter schaffen, im Rahmen der Ihnen vermittelten Kompetenz, heilkundlich tätig zu werden. Positiv bewertet wird das Vorhaben, Vorgaben zu notfallmedizinischen Zustandsbildern und - situationen bundeseinheitlich zu regeln. Hierbei gilt es die Bundesverbände der Hilfsorganisationen im Rettungsdienst zu beteiligen.

Stellungnahme_MTA_Paritätischer Gesamtverband.pdfStellungnahme_MTA_Paritätischer Gesamtverband.pdfReferentenentwurf MTA-Reform-Gesetz.pdfReferentenentwurf MTA-Reform-Gesetz.pdf