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Monitoring-Ausschuss gibt Empfehlung für leitsatzgerechte Online-Angebote in der Selbsthilfe heraus

Fachinfo
Erstellt von Anne Linneweber

Im Zeitalter der Digitalisierung setzt sich auch die Selbsthilfe zunehmend mit Online-Angeboten als Chance auseinander. Der Gemeinsame Monitoring-Ausschuss der BAG Selbsthilfe und des Forums chronisch kranker und behinderter Menschen im Paritätischen Gesamtverband hat sich in einer Sondersitzung im Juli 2020 mit dem Thema befasst und gibt nun eine entpsrechende Empfehlung heraus.

Online-Angebote setzen heute sehr stark auf Vernetzung und Interaktion, auf Teilen und Liken von Inhalten und Influencern. In allen Aktivitäten soll der Grundsatz aus den Leitsätzen „Selbsthilfeorganisationen informieren über Angebote, beteiligen sich aber nicht an der Werbung“ als Maßstab der Bewertung beachtet werden. Dem Ausschuss ist bewusst, dass hier eine Gratwanderung zwischen Werbung und Information zu bewältigen ist.

Die Empfehlung stellt eine Hilfestellung dar im Umgang mit Informationen im virtuellen Raum und geht dabei insbesondere auf die Online-Bereiche Websites, Foren, Social Media und Spendenplattformen ein.

Die Empfehlung für leitsatzgerechte Online-Angebote ist eine Ergänzung zu den Leitsätzen der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen (in der Fassung vom 30.04.2016).

Zum Hintergrund:

Selbsthilfegruppen und -organisationen engagieren sich für die Interessen von Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen. Viele Betroffene wenden sich an die Selbsthilfe, um Informationen über ihre Erkrankung und deren Behandlungsmöglichkeiten zu erhalten. Eine unabhängige und neutrale Information stellt eine Grundvoraussetzung dar, dass diese Informationsvermittlung glaubhaft und vertrauenswürdig ist. Dies kann nur gelingen, wenn die Selbsthilfe ihre Unabhängigkeit und Neutralität gegenüber anderen Akteuren im Gesundheitswesen bewahrt.

Ein besonderer Fokus liegt daher auf mögliche Verflechtungen mit der Gesundheitswirtschaft. Viele Organisationen sind auf Spenden und sonstige Förderungen angewiesen, um ihre verschiedenen Angebote und Aktivitäten zu finanzieren. Hierzu zählt unter anderem auch die Förderung durch Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten, die ihre finanzielle Unterstützung anbieten und eine Kooperation mit der Selbsthilfe eingehen. Im Idealfall können von einer solchen Zusammenarbeit beide Partner profitieren: Selbsthilfe wird in ihrer Arbeit unterstützt und kann zur Entwicklung bedarfsgerechter Produkte beitragen. Wirtschaftsunternehmen erhalten wichtige Informationen über die Nutzer ihrer Produkte und können das Erfahrungswissen der Selbsthilfe bei der Entwicklung ihrer Arznei- oder Hilfsmittel berücksichtigen. Die Annahme von Fördermitteln birgt jedoch immer auch die Gefahr, dass sich Selbsthilfeverbände bewusst oder unbewusst an den Anliegen der Wirtschaftsunternehmen orientieren. Teilweise versuchen Unternehmen auch gezielt, auf die Willensbildungsprozesse der Selbsthilfe Einfluss zu nehmen.

Unabdingbare Voraussetzung ist daher, bestimmte Regeln einzuhalten, damit die Selbsthilfe nicht Gefahr läuft, ihre Neutralität und Unabhängigkeit zu verlieren. Bereits 2005 haben das FORUM chronisch kranker und behinderter Menschen im Paritätischen und die BAG SELBSTHILFE verbindliche „Leitsätze für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen“ verabschiedet. Zur Absicherung der Leitsätze wurde ein Monitoring-Ausschuss ins Leben gerufen, der Selbsthilfeorganisationen in Bezug auf Spenden und Sponsoring durch Wirtschaftsunternehmen berät und ggf. leitsatzwidriges Verhalten überprüft.

Der Ausschuss hatte Im Jahr 2016 die Leitsätze reformiert und nun die zusätzliche Empfehlung für leitsatzgerechte Online-Angebote in der Selbsthilfe formuliert. Alle Selbsthilfeverbände, die für ihre Arbeit die Leitsätze anerkennen, sind verpflichtet, Fakten über ihre Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen und über die erhaltenen Zuwendungen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Empfehlungen für leitsatzgerechte Online-Angebote_08.10.2020.pdfEmpfehlungen für leitsatzgerechte Online-Angebote_08.10.2020.pdfLeitsaetze_-_30.04.2016.pdfLeitsaetze_-_30.04.2016.pdf