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Neue Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten gem. § 16d SGB II

Die BA passt die die Regelungen zur Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II in Zeiten der Coronapandemie nochmals an. Unter Einhaltung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards der Bundesregierung vom 16. April 2020 ist es jetzt grundsätzlich möglich, Arbeitsgelegenheiten durchzuführen, sofern die Teilnahme freiwillig erfolgt. Die Regelungen gelten zunächst befristet bis 30.06.2020.

Genauer Inhalt der Weisung: WeisungAGHMAECorona.pdfWeisungAGHMAECorona.pdf
Originalabruf auf der Homepage der BA unter https://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/weisungen