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Öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses zum Thema Sehhilfen am 4.11.2020

In seiner 113. Sitzung befasst sich der Ausschuss für Gesundheit am 4. November 2020 von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr mit dem Thema Sehhilfen. Die Sitzung wird als Kombination aus Präsenzsitzung im Reichstag und WebEx-Meeting stattfinden.

Zum Thema der Sitzung wurden seitens der Oppositions-Fraktionen folgende Anträge eingebracht (zeitlich sortiert; die Anträge stammen teilweise bereits aus dem Jahr 2018):

1. Antrag der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. vom 27. November 2018: "Gesundheitsversorgung für alle sichern"

In ihrem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf, der folgendes beinhaltet:

1. Kürzungen des GKV-Modernisierungsgesetzes werden wie folgt zurückgenommen:

a) Sinnvolle verschreibungsfreie Arzneimittel werden wieder erstattet. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll eine Positivliste entwickeln, welche alle OTC-Arzneimittel beinhaltet, die dem anerkannten Stand des Wissens entsprechen. Arzneimittel zur Raucherentwöhnung werden nicht mehr generell ausgeschlossen.

b) Sehhilfen werden nach ärztlicher Verordnung wieder in medizinisch notwendigem Umfang erstattet.

c) Künstliche Befruchtung wird wieder vollständig statt zur Hälfte erstattet. Zudem wird der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet und umfasst insbesondere auch Frauen und Personen anderen Geschlechts, die in nichtehelicher, lesbischer, sonstiger oder ohne Partnerschaft leben. Auch die Sterilisation soll wieder als Bestandteil der reproduktiven Selbstbestimmung erstattet werden.

d) Die ärztliche Todesfeststellung wird Teil des Leistungskatalogs der GKV.

e) Fahrkosten werden wieder in allen Fällen erstattet, in denen sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkassen notwendig sind.

2. Alle Asylsuchenden werden in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung einbezogen.

2. Antrag der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.03.2019:"Verlässliche und bedarfsgerechte Versorgung mit Sehhilfen in der gesetzlichen Krankenversicherung"

In ihrem Antrag fordert die Fraktion von BÜDNIS 90/ DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf, der folgendes umfasst:

1. die schrittweise Wiederherstellung der mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz abgeschafften Regelung zur Erstattungsfähigkeit medizinisch notwendiger Sehhilfen, indem zunächst für medizinisch notwendige Brillengläser ab 5 Dioptrien Brechkraft ein Anspruch auf vollständige bzw. ab 2 Dioptrien Brechkraft ein Anspruch auf hälftige Kostenübernahme geschaffen wird;

2. eine Regelung zum Schutz vor finanzieller Überforderung von Leistungsbezieherinnen und -beziehern nach dem SGB II und SGB XII bei medizinisch notwendigen Sehhilfen;

3. Einrichtung einer Reformkommission beim Bundesministerium für Gesundheit, die bis 31.12.2020 konkrete Vorschläge zur Modernisierung des Gesundheitsberuferechts erarbeitet. Die Kommission soll dabei unter anderem auch Empfehlungen entwickeln, wie medizinisch notwendige Sehhilfen nicht nur von Augenärztinnen und -ärzten, sondern auch von hierfür geeigneten und qualifizierten Gesundheitsberufen wie Optikerinnen und Optikern sowie Orthoptistinnen und Orthoptisten verordnet werden können.

3. Antrag der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP vom 4. Mai 2020: "Sehhilfen als Satzungsleistung – Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung stärken"

In ihrem Antrag fordert die FDP-Fraktion bis zum 31. Oktober 2020 einen Gesetzentwurf, der folgende Punkte umfasst:

1. Ärztlich verordnete Sehhilfen wie Brillengestelle und Gläser, zusätzliche Sonnenbrillen in Sehstärke und Kontaktlinsen sollen von gesetzlichen Krankenkassen als Satzungsleistungen angeboten werden dürfen;

2. den gesetzlichen Krankenkassen soll freigestellt werden, ob und in welchem Umfang sie ärztlich verordnete Sehhilfen als Satzungsleistungen anbieten oder unterstützen möchten.

Die Anhörung findet aufgrund der aktuellen Situation ohne Publikum statt.
Die Sitzung wird zeitversetzt ab 22 Uhr im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.113-04-11-2020_Sehhilfen-data.pdf113-04-11-2020_Sehhilfen-data.pdf1906057-2_Antrag DIE LINKE.pdf1906057-2_Antrag DIE LINKE.pdf1908566-2_Antrag DIE GRUENEN.pdf1908566-2_Antrag DIE GRUENEN.pdf1918913-2_Antrag FDP.pdf1918913-2_Antrag FDP.pdf