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Paritätische Stellungnahme zum Entwurf eines Regelbedarfsermittlungsgesetzes 2021

Stellungnahme
Erstellt von Joachim Rock

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf eines Regelbedarfsermittlungsgesetzes 2021 veröffentlicht. Mit dem Entwurf sollen die Ergebnisse einer alle fünf Jahre erhobenen Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes in neue Regelsätze transformiert werden. Im Ergebnis sollen die Regelsätze nach derzeitigem Stand 2021 von 432 auf 439 Euro für alleinlebende Erwachsene erhöht werden - deutlich zu wenig.

In der beigefügten, detaillierten Stellungnahme übt der Paritätische deutliche Kritik an dem durch das Bundessozialministerium angewandte Verfahren der Regelsatzfestlegung. Fehler und Schwächen der bisherigen Methodik werden fort- und festgeschrieben, im Ergebnis sind die ab 2021 vorgesehenen Leistungen systematisch kleingerechnet, lebensfern und in keiner Weise bedarfsgerecht.


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