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Veranwortungseigentum

Paritätischer lehnt neue Rechtsform ab.

Die von einigen Akteuren geforderte neue Rechtsform für Verantwortungseigentum hält der Paritätische Gesamtverband für nicht erforderlich. Das Stiftungsrecht bietet genügend Möglichkeiten, dem Anliegen zu folgen, Kapital dauerhaft dem Zugriff von shareholdern zu entziehen. Das Positionspapier vom 13. Nov. 2020 finden Sie hier:

vst-nov-t10_Verantwortungseigentum.pdfvst-nov-t10_Verantwortungseigentum.pdf