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Ehrenamtspauschale gem. § 3 Nr. 26a EStG und §§ 31a, 31b BGB

Haftungsprivilegierung für Ehrenamtliche in den §§ 31a, 31b BGB

Mit Fachinfo vom 3.2.2021 hatten wir Sie über unser Schreiben an das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz informiert, worin wir eine Anpassung der durch das Jahressteuergesetz 2020 angehobenen Pauschalen für Ehrenamtliche auch in den §§ 31a und 31b BGB gefordert hatten.

Frau Staatssekretärin Dr. Sudhof hat uns mit Schreiben vom 3.2.2021 mitgeteilt, dass eine Anpassung der Höhe von 720 € auf 840 € im Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen (BT-Drs. 19/ 25697) vorgenommen werden soll. Die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages ist nach derzeitigem Stand für den 4.3.2021 vorgesehen.

SBJMP512521030307530.pdf