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Empfehlungen zum Umgang mit fehlerhaften Überleitungen von BARMER-Versicherten in vollstationären Einrichtungen

Fachinfo
Erstellt von Thorsten Mittag

Der Paritätische hat auf Bundesebene Empfehlungen zur Behebung der finanziellen Deckungslücke bei stationären Pflegeeinrichtungen infolge der fehlerhaften BARMER-Informationen abgestimmt. Das Verfahren, indem die betroffenen Pflegeheime eine Ausgleichszahlung durch die BARMER erhalten, ist pauschal, schnell und unbürokratisch ist. Pflegebedürftige werden finanziell nicht belastet (siehe Anlage 3 - Sichtpunkte zum Lösungsweg)

Den Absprachen auf Bundesebene entsprechend, hat die BARMER die interne Umsetzung des Feststellungsverfahrens „Deckungslücke“ vorbereitet. Die BARMER hat dazu auf ihrer Homepage seit dem 21.03.2017 einen passwortgeschützten Bereich freigegeben, auf dem

    • das Feststellungsverfahren „Deckungslücke“ kurz beschrieben ist (siehe Anlage 1),
    • ein Antragsformular als Download zur Verfügung steht (siehe Anlage 2),
    • die Ansprechpartner der BARMER benannt sind und
    • die Empfehlungen zur Behebung der finanziellen Deckungslücke bei stationären Pflegeeinrichtungen in Folge der fehlerhaften BARMER-Informationen (Anlage 3) abgebildet sind.

Die Anlage 1 enthält die URL der geschützten Webseite und das Passwort.

Anlage 1 Information zum Feststellungsverfahren „Deckungslücke“mit Passwort.pdfAnlage 1 Information zum Feststellungsverfahren „Deckungslücke“mit Passwort.pdfAnlage 2 2017_03_09 Muster Deckungslücke.pdfAnlage 2 2017_03_09 Muster Deckungslücke.pdfAnlage 3 2017_03_13 Stichpunkte zum Lösungsweg_Endfassung_Logo.pdfAnlage 3 2017_03_13 Stichpunkte zum Lösungsweg_Endfassung_Logo.pdf