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Deutsche EU-Ratspräsidentschaft - Schwerpunkte des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Fachinfo
Erstellt von Tilo Liewald

Am 1. Juli 2020 übernimmt Deutschland für sechs Monate die EU-Ratpräsidentschaft. Vorbehaltlich der Abstimmung im Bundeskabinett hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seine Schwerpunkte vorgestellt.

Unter dem Motto "Gemeinsam. Europa wieder stark machen." konzentriert sich die Triopräsidentschaft von Deutschland, Portugal und Slowenien in den kommenden anderthalb Jahren auf die Überwindung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Die Covid-19-Pandemie hat zusätzliche Probleme erzeugt bzw. bereits bestehende verschärft. Dadurch haben sich teilweise die Prioritäten in der deutschen Eu-Ratspräsidentschaft verschoben.
Die Pläne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ordnen sich ein in die Schwerpunktsetzungen der Bundesregierung. Diese umfassen erstens die Eindämmung der Covid-19-Pandemie und deren Folgen und zweitens die Gestaltung der Zukunft Europas.
Diese umfasst:
- den Abschluss der Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR 2021 bis 2027),
- die Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis zum Vereinigten Königreich,
- die Förderung eines nachhaltigen grünen Aufschwungs im Einklang mit dem Europäischen Grünen Deal,
- die Digitalisierung,
- die Stärkung der wirtschaftlichen Basis und der sozialen Dimension der EU,
- den Neuanfang für die Migrations-und Asylpolitik der EU,
- die Stärkung der globalen Rolle der EU,
- die Stärkung der inneren Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.
Das BMAS widmet sich im Rahmen einer europäischen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik den Themen:

- Soziales Europa - Starker Zusammenhalt: Für ein Europa, in dem soziale Gerechtigkeit für alle Realität ist. Ein gemeinsames Verständnis von sozialer Gerechtigkeit stärkt die europäische Wirtschaft und ist der Schlüssel zur Überwindung der sozioökonomischen Folgen der Covid-19-Pandemie.

- Globale Lieferketten - Globale Verantwortung: Für ein Europa, in dem Globalisierung verantwortungsvoll und fair gestaltet wird und in dem die europäischen Unternehmen Verantwortung für ihre globalen Lieferketten übernehmen.

- Neue Arbeitswelt - Menschliche Arbeitswelt: Für ein Europa, in dem wir die Zukunft der Arbeit vom Menschen her gestalten. Passende Qualifikationen, faire Arbeitsbedingungen und Sozialschutz werden weiterhin gelten - auch in neuen Geschäftsmodellen.

Im ersten Themenblock "Soziales Europa - Starker Zusammenhalt", der der Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) gewidmet ist, sind die Ziele allerdings inzwischen wenig ambitioniert.

• Schutz durch Mindestsicherungssysteme: Menschen überall in der EU vor sozialer Ausgrenzung schützen Ratsschlussfolgerungen geplant

• Saisonarbeitnehmer*innen und vergleichbare mobile Beschäftigte: Gefährdete Gruppen schützen GuidanceNote der Kommission erwartet, Ratsschlussfolgerungen geplant

• Mindestlöhne: Entwicklung eines Rahmens für die Festlegung und Anpassung von Mindestlöhnen, Sicherstellung der Sozialpartnerbeteiligung Vorschlag der Kommission erwartet

Während in der Vorbereitungsphase der deutschen Ratspräsidentschaft noch abgewogen wurde, ob z. B. in der Frage von Mindestsicherungssystemen eine europäische Richtlinie oder doch nur eine Empfehlung durchsetzbar sei, ist man aktuell bei Ratsschlussfolgerungen gelandet. Die Verbindlichkeit bzw. Einklagbarkeit "sozialer Rechte" ist damit immer noch in weiter Ferne, obwohl es sich bei der ESSR um ein Verpflichtungspapier aller drei Präsidenten, Rat, Kommission und Parlament, handelt.

Die vielfältigen Veranstaltungen im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zum Themenkomplex Armutsbekämpfung und Mindestsicherungssysteme in Europa bieten gute Gelegenheiten einerseits den politischen Druck zu erhöhen und andererseits praktikable Lösungen zu diskutieren.