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Politische Einigung über den ESF+ ab 2021

Fachinfo
Erstellt von Tilo Liewald

Im sogenannten Trilog konnten sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat auf die Ausgestaltung des Europäischen Sozialfonds+ (ESF+) für die Förderperiode 2021 bis 2027 politisch einigen.

Ursprünglich sollten die Verhandlungen bereits unter der deutschen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 abgeschlossen sein. Auch wenn die formalen Abstimmungsverfahren noch ausstehen und die entsprechenden Richtlinien technisch fertiggestellt werden müssen, stehen jetzt die Rahmenbedingungen fest. Insgesamt werden im ESF+ 88 Milliarden EUR (in Preisen von 2018) für den Zeitraum von 2021 bis 2027 zur Verfügung gestellt.
Gemäß der politischen Einigung wird der ESF+:

    • in junge Menschen investieren , die von der sozioökonomischen Krise nach dem Ausbruch des Coronavirus besonders hart getroffen wurden. Mitgliedstaaten, die über dem EU-Durchschnitt der Quote junger Menschen liegen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (die sogenannten NEETs in der Altersgruppe 15-29), sollten mindestens 12,5 Prozent ihrer ESF+-Mittel aufwenden, um diesen jungen Menschen dabei zu helfen, eine Qualifikation oder einen hochwertigen Arbeitsplatz zu finden. Alle übrigen Mitgliedstaaten müssen einen angemessenen Betrag ihrer ESF+-Mittel für gezielte Maßnahmen zur Förderung von Beschäftigungsmaßnahmen für junge Menschen bereitstellen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, diese und andere bestehende Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen, um die Investitionen in Beschäftigungsmaßnahmen für junge Menschen weiter zu erhöhen;
    • die durch Arbeitsplatzverlust und Einkommenseinbußen besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen unterstützen: Die Mitgliedstaaten müssen mindestens 25 Prozent ihrer ESF+-Mittel für die Förderung der sozialen Inklusion bereitstellen;
    • Nahrungsmittel und materielle Basisunterstützung für die am stärksten benachteiligten Personen durch die Einbindung des derzeitigen Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (FEAD) in den ESF+ bereitstellen. Alle Mitgliedstaaten müssen mindestens 3 Prozent ihrer ESF+-Mittel für dieses Ziel bereitstellen;
    • in Kinder investieren , die unter den Folgen der Krise zu leiden haben. Mitgliedstaaten mit einer Kinderarmutsquote über dem EU-Durchschnitt sollten mindestens 5 Prozent ihrer ESF+-Mittel auf diese Problematik verwenden. Alle anderen Mitgliedstaaten müssen einen angemessenen Betrag ihrer ESF+-Mittel für gezielte Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut bereitstellen, und die Kommission fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, diese und andere bestehende Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen, um die Investitionen zur Bekämpfung von Kinderarmut weiter zu erhöhen;
    • soziale Innovation direkt unterstützen durch die neue Komponente Beschäftigung und soziale Innovation des ESF+ mit einer eigenen Finanzausstattung von 676 Mio. Euro. (Quelle: Mitteilung der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, 29. Januar 2021)