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Fortsetzung des Bundesprogramms Sprach-Kitas 2021-2022

Das BMFSFJ wird für alle Vorhaben im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ die Möglichkeit eröffnen, einen Verlängerungsantrag für die Jahre 2021/2022 zu stellen. Alle Träger von Kindertageseinrichtungen, die bislang im Rahmen des Bundesprogramms gefördert werden, erhalten voraussichtlich in den nächsten Wochen die Antragsunterlagen zur Fortführung des Bundesprogramms für 2021/2022 postalisch zugestellt. Diesen müssen zeitnah, spätestens jedoch bis zum 30.09.2020 (Posteingang) rechtsverbindlich unterschrieben an die Servicestelle zurückgesendet werden. Nötig für die Verlängerung ist eine Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption in den Handlungsfeldern alltagsintegrierte sprachliche Bildung, inklusive Pädagogik und Zusammenarbeit mit Familien.

Die endgültige Bewilligung des Verlängerungsantrages wird aus haushaltstechnischen Gründen voraussichtlich erst im November 2020 erfolgen.
An der bisherigen Festbetragsfinanzierung mit festen Beträgen und einem pauschalen Zuschuss zu den Personalausgaben für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle sowie zu projektbezogenen Sachausgaben und Gemeinkosten in Höhe von 25.000 € pro Jahr wird sich nichts ändern.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat zudem über die Umsetzung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ in den Zeiten der Einschränkungen durch das Corona-Virus informiert. In diesem Schreiben wurde darauf eingegangen, dass im Ausnahmefall der anteiligen Einsatz von zusätzlichen Fachkräften „Sprach-Kitas“ in der Notbetreuung von Kindern oder in anderen Arbeitsbereichen des Trägers toleriert wird. Von einem dauerhaften Einsatz in der Betreuung sowie von Einsätzen für programmfremde Zwecke ist jedoch abzusehen.