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Hilfestellung für Pflegeeinrichtungen und für Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Erstellung eines Testkonzepts zur Coronavirus-Testverordnung (TestV)

Fachinfo
Erstellt von Thorsten Mittag

Am 15. Oktober ist die „Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung - TestV)" in Kraft getreten. Für die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie für Angebote zur Unterstützung im Alltag bedeutet dies, dass sie auf der Grundlage eines einrichtungsbezogenen Testkonzepts eine vom öffentlichen Gesundheitsdienst auf Antrag festgestellte Menge an PoC-Antigen-Tests beschaffen und nutzen können.

Diese Maßnahme stellt einen wichtigen Schritt zur Stärken der Einrichtungen beim Schutz der Pflegenden und der Pflegebedürftigen vor einer Infektion dar. Um die Pflegeeinrichtungen bei der Aufgabe der Umsetzung der Testverordnung zu unterstützen, hat das BMG die beigefügte „Hilfestellung zur Erstellung eines Testkonzepts zur Testung auf SARS-CoV-2 für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie für Angebote zur Unterstützung im Alltag" entwickelt.


2020-10-16 Anlage 1 zu Hilfestellung Testkonzept Antigen Pflege.docx2020-10-16 Anlage 1 zu Hilfestellung Testkonzept Antigen Pflege.docx2020-10-16 Anlage 2 zu Hilfestellung Testkonzept Antigen Pflege.docx2020-10-16 Anlage 2 zu Hilfestellung Testkonzept Antigen Pflege.docx2020-10-16 Anlage 3 zu Hilfestellung Testkonzept Antigen Pflege.docx2020-10-16 Anlage 3 zu Hilfestellung Testkonzept Antigen Pflege.docx2020-10-16 Anlage 4 zu Hilfestellung Testkonzept Antigen Pflege.docx2020-10-16 Anlage 4 zu Hilfestellung Testkonzept Antigen Pflege.docx2020-10-16 Anlage 5 zu Hilfestellung Testkonzept Antigen Pflege.docx2020-10-16 Anlage 5 zu Hilfestellung Testkonzept Antigen Pflege.docx2020-10-16 Hilfestellung Testkonzept Antigen Pflege.docx2020-10-16 Hilfestellung Testkonzept Antigen Pflege.docx