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Neufassung der Coronavirus Impfverordnung in Kraft getreten

Am 8.2.2021 trat eine Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung in Kraft. In die dritte Impfgruppe wurden nun auch Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind, aufgenommen. Die geplante Aufteilung der Impfgruppen mit Blick auf einen Zugang zu mRNA Impfstoffen und Vektorimpfstoffen wurde doch nicht eingeführt.

In der vergangenen Woche hatte der Bundesgesundheitsministerium eine Verbändeanhörung zu geplanten Änderungen an der Coronavirus-Impfverordnung eingeleitet.
Hierzu hatte der Paritätische Gesamtverband Stellung genommen (siehe: http://www.der-paritaetische.de/fachinfo/der-paritaetische-gesamtverband-nimmt-zur-neufassung-der-coronavirus-impfverordnung-stellung/).
Inzwischen wurde die Novellierung der Impfverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese enthält nun nicht, wie erwartet worden war, eine altersmäßige Aufteilung mit Blick auf den Zugang zu unterschiedlichen Impfstofftypen (mRNA Impfstoff und Vektorimpfstoffe). In die dritte Impfgruppe wurde neben Lehrern nun auch Personen aufgenommen, die in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind.


BAnz AT 08.02.2021 V1.pdfBAnz AT 08.02.2021 V1.pdf