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Kernpunkte für ein gutes Barrierefreiheitsrecht

Die Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht ist ein Meilenstein: Erstmals werden dann in Europa umfassende Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen auch privater Anbieter gemacht. Der Paritätische gehört zu den Erstunterzeichnenden eines Papiers mit fünf Kernforderungen, an denen sich ein gutes Barrierefreiheitsrecht messen lassen muss.

Im Vorfeld der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung des EAA führt das Forderungspapier fünf Forderungen auf:
1. Den EAA ambitioniert und effektiv umsetzen
2. Barrierefreiheit umfassend gewährleisten
3. Diskriminierungsschutz stärken
4. Barrierefreiheit fördern
5. Partizipation gewährleisten

Die spezifischen Forderungspunkte sind dem beigefügten Papier zu entnehmen. Wer Interesse hat, in den Verteiler für weitere Aktivitäten und Informationen zum Thema mit aufgenommen zu werden wende sich an Ottmar Miles-Paul unter info(at)barrierefreiheitsgesetz.org210219_Kernpunkte_Barrierefreiheitsrecht.Erstunterstützer.pdf210219_Kernpunkte_Barrierefreiheitsrecht.Erstunterstützer.pdf210225_Kernpunkte Barrierefreiheitsrecht_Leichte Sprache.pdf210225_Kernpunkte Barrierefreiheitsrecht_Leichte Sprache.pdf