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Kurzfristige Erleichtungen beim Kurzarbeitergeld - Coronavirus

Der Deutsche Bundestag hat kurzfristig Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Das so geöffnete Kurzarbeitergeld soll schnellstmöglich zur Verfügung stehen.

Die Erleichterungen sehen im Wesentlichen vor, dass nur zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, damit Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Nach derzeitigem Recht gilt, dass mindestens ein Drittel der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen. Zudem soll künftig auf den Einsatz von negativen Arbeitszeitsalden zur Vermeidung von Kurzarbeit ganz oder teilweise verzichtet werden. Arbeitgeber sollen die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet bekommen. Kurzarbeitergeld kann zudem auch für Leiharbeitskräfte gezahlt werden.

Anlage: Gesetzestext 1917893.pdf1917893.pdf

Das Kurzarbeitergeld wird bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragt.

Link zur Bundesagentur für Arbeit:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

Praktische Hilfestellung u.a. im Interview des MDR Thüringen mit einer Beraterin der BA
https://www.mdr.de/thueringen/audio-1336728.html