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Arbeitshilfe zum Thema Flucht & Migration: Anspruch auf Flüchtlingsstatus für syrische Wehrdienstverweigerer?

Am 19. November 2020 hat der Europäische Gerichtshof eine wichtige Entscheidung für syrische Wehrdienstverweigerer gefällt. Eine neue Handreichung, verfasst von der Berliner Rechtsanwältin Oda Jentsch, erklärt, welche Folgen diese Entscheidung für die Beratungspraxis hat.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass einem syrischen Wehrdienstverweigerer, der in Deutschland einen Asylantrag gestellt hatte, zu Unrecht lediglich der subsidiäre Schutz zuerkannt wurde. Ihm hätte stattdessen der Flüchtlingsschutz im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt werden müssen. Welche Folgen hat diese Entscheidung für die Beratungspraxis? Was muss bei neuen, was bei laufenden Asylverfahren beachtet werden? Und was sind die Voraussetzungen für einen Asylfolgeantrag? Hierfür sollte der Antrag wenn möglich vor dem 19. Februar 2021 gestellt werden.

Die vorliegende Arbeitshilfe, die die Rechtsanwältin Oda Jentsch für den Paritätischen Gesamtverband und den Paritätischen Berlin verfasst hat, soll dabei helfen, diese Fragen in der Beratungspraxis besser beantworten zu können. Wir danken der Autorin ganz herzlich!

Weitere Informationen finden Sie hier:

Arbeitshilfe Flüchtlinge-Syrien-2021.pdfArbeitshilfe Flüchtlinge-Syrien-2021.pdf