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Keine Abschiebungen nach Syrien!

Im Vorfeld der Innenministerkonferenz, die vom 9.-11. Dezember stattfindet, fordert der Paritätische, den generellen Abschiebestopps nach Syrien aufrecht zu erhalten.

    Die geplante Aufweichung des generellen Abschiebstopps für Straftäter*innen und Gefährder“innen aus Syrien verstößt nach Ansicht des Verbandes klar gegen geltendes Völkerrecht und die Europäische Menschenrechtskonvention. Denn Syrien ist nicht nur ein Land im Krieg, sondern auch ein Folterstaat. Gewaltsame staatliche Willkür und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind dort an der Tagesordnung, wie z.B. das Syrian Network for Human Riqhts immer wieder dokumentiert. Der Lagebericht des Auswärtigen Amtes aber auch zahlreiche Berichte von unabhängigen Menschenrechtsorganisationen bestätigen dies. http://www.paritaet.org/%5Ch

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verbietet Art. 3 EMRK die Ausweisung oder Abschiebung in einen anderen Staat, wenn es ernsthafte Gründe für die Annahme gibt, dass der Ausländer dort einer ernsthaften Gefahr ausgesetzt wäre, gefoltert, unmenschlich behandelt, bestraft oder getötet zu werden. Das Rückschiebeverbot gilt auch für jene Gegenden, wo die Gefahr für den Betroffenen von Bürgerkriegsparteien ausgeht.

    Das Refoulementverbot aus Art. 3 EMRK gilt absolut und lässt - anders als die Genfer Flüchtlingskonvention – keine Ausnahmen zu. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat aus diesem Grund bereits im Jahr 2016 festgelegt, dass sich alle Menschen auf das Refoulementverbot berufen können – einschließlich Deserteure, Straftäter, Terroristen, Asylbewerber oder Flüchtlinge (siehe Wissenschaftlicher Dienst, Völker- und menschenrechtliche Vorgaben für Abschiebung von straffällig gewordenen Flüchtlingen, WD 2 - 3000 - 002/16 mit weiteren Nachweisen). Daran hat sich auch im Jahr 2020 nichts geändert.

    Abschiebungen nach Syrien wären aber nicht nur menschenrechtwidrig, sie würden darüber hinaus eine Kooperation mit einem Regime erfordern, welches zurecht mit zahlreichen Sanktionen belegt wurde.

    Der Paritätische hat sich aus all diesen Gründen neben einem eigenen Schreiben an die Innenministerkonferenz auch einem Bündnis verschiedener Organisationen angeschlossen, die sich gegen die Lockerung des Abschiebestopps aussprechen.




    Aufruf IMK Keine Abschiebungen nach Syrien.pdf