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Studie zur Umsetzung von Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen: Bund, Länder und Kommunen müssen Gewaltschutzkonzepte und -maßnahmen dringend verstärken

Seit Inkrafttreten des „Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ im August 2019 sind die Bundesländer gem. §§ 44 Abs. 2a, 53 Abs. 3 AsylG dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz von Frauen und schutzbedürftigen Personen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften zu ergreifen. Die Frage nach Gewaltschutz wird vor dem Hintergrund der ebenso eingeführten verlängerten Aufenthaltspflicht in Aufnahmeeinrichtungen gem. § 47 Abs. 1 AsylG umso dringlicher.

Rund ein Jahr nach Inkrafttreten dieser gesetzlichen Verpflichtungen haben UNICEF Deutschland und das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) alle 16 Bundesländer zum Stand der Umsetzung von Gewaltschutz allgemein sowie zu kinderspezifischen Maßnahmen befragt. Die Studie arbeitet aktuelle Tendenzen und Entwicklungen genauso wie offene Defizite und bewährte Lösungsansätze heraus, beschränkt sich dabei aber auf strukturell-konzeptioneller Ebene.

Das Ergebnis ist leider wenig überraschend: Die vorhandenen Strukturen in den Unterkünften reichen nicht aus, um Gewaltschutz allumfassend sicher zu stellen.

Zwar verfügen alle Bundesländer über Vorgaben für den Gewaltschutz, diese unterschieden sich aber teilweise deutlich in ihrer Verbindlichkeit, ihrem Umfang und ihrem Geltungsbereich. Die Umsetzung der Gewaltschutzkonzepte werde zudem bislang überwiegend nicht systematisch beobachtet, ausgewertet und unabhängig überprüft. Insbesondere bei dem Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt bestünden noch gravierende Lücken.

Die Herausgeber*innen der Studie sprechen sichfür einen künftigen Rechtsanspruch von Kindern und ihren Familien auf eine dezentrale Unterbringung in den Kommunen sowie für eine deutliche Verkürzung der Höchstverweildauer in Aufnahmeeinrichtungen aus.

Die Ergebnisse hier in Kurzfassung (Auswahl):

1.) Die meisten Länder haben rechtsverbindliche Gewaltschutzkonzepte für die Landeseinrichtungen. 5 Länder haben ihre Konzepte explizit als unverbindlich gekennzeichnet.

2.) Nur 3 Bundesländer (Bayern, Brandenburg und Thüringen) haben auch verbindliche Gewaltschutzvorgaben für kommunale Einrichtungen.

3.) Die Mehrheit der Landesregierungen gab an, die Verankerung von Gewaltschutzkonzepten in Betreiberverträgen verpflichtend vorzugeben. Eine Evaluation der Konzepte sieht aber nur Sachsen verpflichtend vor. Für Verträge mit Dienstleistern, z.B. private Sicherheitsdienste, sehen nur Baden-Württemberg und Niedersachsen explizit die Umsetzung von Gewaltschutzkonzepten verpflichtend vor.

4.) Die Umsetzung der Gewaltschutzkonzepte wird bislang überwiegend nicht systematisch beobachtet, ausgewertet und unabhängig überprüft. Die Länder haben bisher weder Konzepte noch systematische Prozesse zum Monitoring und der Evaluation von Gewaltschutz. Vereinzelt gibt es Monitoring-Arbeitsgruppen oder regelmäßige Vor-Ort-Besuche.

5.) 9 Bundesländer haben zusätzliche Stellen geschaffen, um den Gewaltschutz zu koordinieren. 11 Länder haben zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt.

6.) Nahezu alle Bundesländer nutzen die „Mindeststandards zum Schutz für geflüchtete Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, die im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“entwickelt wurden, als wichtige Expertise. In den meisten Ländern dienen die Mindeststandards als Orientierung für entsprechende Gewaltschutzkonzepte. Bremen und das Saarland verwiesen darauf, dass die Mindeststandards im Gewaltschutzkonzept verankert seien bzw. dort eingearbeitet wurden. In Schleswig-Holstein gibt es sogar einen gezielten Prozess zur Implementierung der Standards in den Landeseinrichtungen.

Während der Pandemie ergriffen 5 Länder explizit Maßnahmen zur Reduktion bzw. Entzerrung bei der Unterbringung. Die Studie zeigt auch, dass die Kinder- und Jugendhilfe in Sammelunterkünften oft erst bei akuter Kindeswohlgefährdung greift. Zudem gibt es für traumatisierte Kinder oft keine angemessene Unterstützung.

Weitere Ergebnisse sowie Empfehlungen an Bund, Länder und Kommunen sind der Studie „Gewaltschutz in Unterkünften für geflüchtete Menschen. Eine kinderrechtliche Analyse basierend auf einer Befragung der 16 Bundesländer.“ zu entnehmen:
https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/2020/gewaltschutz-gefluechtete-kinder/232692
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/gewaltschutz-in-unterkuenften-fuer-gefluechtete-menschen

Die Studie ist in dem Kontext der Bundesinitiative Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ des BMFSFJ eingebettet, in dessen Rahmen auch die bundesweit einheitlichen „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ entwickelt wurden. Der Paritätische Gesamtverband ist Teil dieser Bundesinitiative.

Mehr Informationen zur Bundesinitiative: https://www.gewaltschutz-gu.de/