In der vergangenen Woche hatte der Bundesgesundheitsministerium eine Verbändeanhörung zu geplanten Änderungen an der Coronavirus-Impfverordnung eingeleitet.
Hierzu hatte der Paritätische Gesamtverband Stellung genommen (siehe: http://www.der-paritaetische.de/fachinfo/der-paritaetische-gesamtverband-nimmt-zur-neufassung-der-coronavirus-impfverordnung-stellung/).
Inzwischen wurde die Novellierung der Impfverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese enthält nun nicht, wie erwartet worden war, eine altersmäßige Aufteilung mit Blick auf den Zugang zu unterschiedlichen Impfstofftypen (mRNA Impfstoff und Vektorimpfstoffe). In die dritte Impfgruppe wurde neben Lehrern nun auch Personen aufgenommen, die in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. BAnz AT 08.02.2021 V1.pdf