Es ist Kernaufgabe des Staates, alle Lebensbereiche für alle Bürger*innen zugänglich zu machen. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN BRK) hat sich Deutschland zudem noch einmal ausdrücklich verpflichtet, umfassende Barrierefreiheit zu schaffen. Damit das gelingt, müssen rechtliche Regeln und Standards entwickelt, verbindlich eingeführt und in ihrer Durchführung überwacht werden. Die aktuell anstehende Umsetzung des European Accessibilty Act (Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit, EAA) in deutsches Recht bietet die Möglichkeit, hier voran zu kommen. Darüber hinaus gilt es aber auch für die vom EAA nicht erfassten Lebensbereiche wirksame Vorgaben und Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit zu entwickeln und umzusetzen. Der Paritätische Gesamtverband hat dazu folgende 9 Eckpunkte formuliert:
1. Den European Accessibility Act zeitnah und ambitioniert umsetzen
2. Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen schaffen
3. Umsetzung von Barrierefreiheit fördern
4. Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung schaffen
5. Umsetzung von Barrierefreiheit überwachen
6. Im Einzelfall Lösungen finden: Die Pflicht zur Schaffung angemessener Vorkehrungen rechtlich verankern
7. Über Barrierefreiheit aufklären und ausbilden
8. Barrierefreiheit konsequent sichtbar machen und ausräumen
9. Partizipation sicherstellen
Eine Erläuterung der Eckpunkte ist dem Positionspapier zu entnehmen.Positionspapier_Eckpunkte_Barrierefreie_Gesellschaft_Paritaet.pdf