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Positionierung zur Stärkung des Gewerbemietschutzes

Der Vorstand des Paritätischen Gesamtverbandes hat am 29. Januar 2021 eine Positionierung zur Stärkung des Schutzes von Gewerbemieter*innen verabschiedet.

Der Schutz von Gewerbemieter*innen kennt keine dem Wohnraummietrecht vergleichbaren gesetzlich garantierten Schutzrechte. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sich Gewerbemieter*innen und -vermieter*innen gleichberechtigt auf Augenhöhe gegenüberstehen. Vertragslaufzeiten, Miethöhen und Kündigungsfristen u.a. müssen frei vereinbart werden. Dass Gewerbemieter*innen und -vermieter*innen auf Augenhöhe verhandeln, ist jedoch insbesondere in Gebieten fraglich, in denen die Nachfrage nach leistbarem Gewerberaum das Angebot übersteigt und es zur Anspannung des Gewerbemietmarktes kommt.

Während bestimmte Regionen und strukturschwache Gebiete mit dem Verlust des örtlichen Handels, medizinischer, sozialer und kultureller Infrastruktur konfrontiert sind, sind nach Auskunft der Bundesregierung die Gewerbemieten (Einzelhandelsmieten) von großen Ladenflächen (ca. 150m²) von 2009 bis 2018 in 1A-Lage in Großstädten wie in Erfurt um 216,7 Prozent, in Magdeburg um 150 Prozent und in Mannheim um 106 Prozent sowie für kleinere Ladenflächen (ca. 60m²) in Chemnitz um 100 Prozent gestiegen. In 1B-Lagen steigen die Gewerbemieten in dem Zeitraum bspw. in Bonn um 191,7 Prozent für kleine Flächen und in Berlin für große Flächen um 266,7 Prozent. Die Folgen der Corona-Pandemie belasten Gewerbemieter*innen zusätzlich.

Allerdings wurde für bestimmte Gewerbemietverhältnisse von sozialen Trägern zu Beginn 2019 ein sehr begrüßenswerter Gewerbemietschutz eingeführt. Durch das sog. Mietrechtsanpassungsgesetz wurde der Schutz des Wohnraummietrechts zum Kündigungsschutz, zur Mieterhöhung in bestehenden Mietverhältnissen und zur Befristung u.a. auf solche Mietverhältnisse erweitert, die von sozialen Trägern eingegangen werden, um sie an Personen mit dringendem Wohnbedarf zu übermitteln, wenn das Gewerbemietverhältnis ab dem 1.1.2019 abgeschlossen wurde.

Allerdings fehlt es weiterhin an einem umfassenden Gewerbemietschutz. Dies geht zu Lasten von sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen, wie bspw. Beratungsstellen oder Jugend- und Seniorentreffs, welche die hohen Gewerbemieten vielerorts nur schwer bis gar nicht mehr aufbringen können und von Verdrängung bedroht sind.

Ein mangelnder Schutz von Gewerbemieter*innen wirkt sich zudem auf die wohnortnahe Versorgung mit Gütern des täglichen Lebens und der Daseinsvorsorge aus. Um diese Strukturen aufrecht zu erhalten, sind auch inhaber*innengeführte Lebensmittelgeschäfte und Handwerksbetriebe, Kultur- und Kunsteinrichtungen, lokale Gastronomiebetriebe u.a. vor Verdrängung zu bewahren.

Für lebenswerte und belebte Quartiere bedarf es einer positiven funktionalen Mischung von Wohnen, Gewerbe, Freizeit und Grün – auch und gerade dort, wo (Gewerbe-)Mietmärkte angespannt sind. Viele Menschen – junge Familien, Kinder, Menschen mit Beeinträchtigungen, älter werdende Menschen u.a. – sind zudem auf kurze Wege angewiesen. Dies ist durch eine gemeinwohlorientierte, transparente und integrierte Planung und Quartiersentwicklung zu fördern.

Zu diesem Zweck spricht sich die Position für die Erweiterung der Instrumente des Baugesetzbuches (v.a. die Anwendung sozialer Erhaltungssatzungen) aus. Bei befristeten Gewerbemietverhältnissen ist ein Verlängerungsanspruch des Mietenden zu schaffen und der Kündigungsschutz ist zu stärken. Es ist zu prüfen, wie Gewerbemietspiegel verbindlich und rechtssicher eingeführt werden können und die zulässigen Miethöhen von Gewerbemietverhältnissen sind zu begrenzen.

Mit dem vorliegenden Positionspapier leistet der Paritätische einen Beitrag für die Diskurse zur Stärkung des Gewerbemietschutzes und zeigt sich zugleich offen gegenüber weiteren Dialogprozessen zur Verbesserung des Schutzes von Gewerbemieter*innen.

Die vollständige Positionierung ist angehängt.

Position_Gewerbemiete_final.pdfPosition_Gewerbemiete_final.pdf