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Rechtliche Analyse über die Situation von Kindern im europäischen Migrations- und Asylpaket veröffentlicht

Das bisherige Asylsystem für geflüchtete Menschen in Europa weist aus kinderrechtlicher Perspektive gravierende Defizite auf. Beispielhaft seien hier die menschen- und europarechtswidrigen Umstände der Unterbringung von Kindern und ihren Familien an den europäischen Außengrenzen sowie die Verletzung des Non-Refoulement Gebots Art. 3 UN Antifolterkonvention und Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention bei sogenannten „Pushbacks“ genannt. Eine rechtliche Analyse, die der Paritätische Gesamtverband zusammen mit 6 Kinderrechtsorganisationen in Auftrag gegeben hat, macht deutlich, dass die aktuellen Reformvorschläge der Kommission dies nicht grundlegend ändern werden.

Die rechtliche Analyse von Pauline Endres de Oliveira und Daniel Weber im Auftrag von Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsches Komitee für UNICEF, Paritätischer Gesamtverband, Plan International Deutschland, Save the Children Deutschland, terre des hommes Deutschland, World Vision Deutschland stellt klar, dass die Kommission in ihrem Entwurf für ein Europäisches Asyl- und Migrationspaket zwar auf die Belange und Rechte von Kindern Bezug nimmt. Es fehlt allerdings eine systematische und damit de facto durchsetzbare Sicherstellung der Rechte von Kindern. Die Vielzahl von Richtlinien und Verordnungen greifen keineswegs wie angekündigt “nahtlos” ineinander. Dadurch entstehen Regelungslücken und eine Unübersichtlichkeit, die einen effektiven Schutz von Kindern und die flächendeckende Umsetzung ihrer Rechte verhindern.

Die Analyse, die sowohl die Leerstellen als auch die positiven Aspekte des Paketes darstellt, finden Sie hier:

MAP_Rechtliche_Analyse_final_Veroeffentlichung.pdfMAP_Rechtliche_Analyse_final_Veroeffentlichung.pdf