Zum Hauptinhalt springen

Belehrungspflicht über Urlaubsverfall bei Langzeiterkrankten

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 06.11.2018, Az: C-684/16, entschieden, dass Arbeitgeber gehalten sind, konkret und in völliger Transparenz dafür zu sorgen, dass Arbeitnehmer tatsächlich in der Lage sind, ihren bezahlten Jahresurlaub zu nehmen, indem sie diese - erforderlichenfalls förmlich - auffordern, dies zu tun. Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob diese Grundsätze auch im Falle einer langzeiterkrankten Arbeitnehmerin gelten und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dem nicht so ist. Die Fachinformation analysiert die Entscheidungsgründe und zieht Schlussfolgerungen daraus.

Fachinformation-Urlaubsverfall-Belehrung-Lanzeiterkrankung-05-06-20.pdfFachinformation-Urlaubsverfall-Belehrung-Lanzeiterkrankung-05-06-20.pdf