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Teilhabestärkungsgesetz von Kabinett beschlossen

Der am 3. Februar vom Kabinett beschlossene Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) enthält eine Reihe von Neuregelungen die Teilhabe behinderter Menschen in verschiedenen Lebensbereichen betreffend.

Die im Entwurf vorgesehenen Regelungsbereiche betreffen:

- Verbesserung der Betreuung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden: Die Jobcenter sollen die Möglichkeit erhalten, Menschen mit Behinderungen, die SGB II beziehen, neben dem Rehabilitationsverfahren auch Leistungen nach den §§ 16a ff SGB II zu erbringen
- Die gesetzlichen Kriterien für die Berechtigung zu Leistungen der Eingliederungshilfe im SGB IX Teil 2 (§ 99 SGB IX) sollen entsprechend dem Konzept der Arbeitsgruppe „Leistungsberechtigter Personenkreis“ durch Orientierung an den Begrifflichkeiten der UN-BRK und der ICF angepasst werden.
- Das SGB IX soll dahingehend ergänzt werden, dass die dort genannten Leistungserbringer geeignete Maßnahmen treffen sollen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen vor Gewalt geschützt werden.
- Digitale Gesundheitsanwendungen sollen in den Leistungskatalog der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aufgenommen werden
- Das Budget für Ausbildung soll auf Personen ausgeweitet werden, die sich im Arbeitsbereich einer WfbM oder eines anderen Leistungsanbieters befinden
- Das Behindertengleichstellungsgesetz soll um Neuregelungen zu Assistenzhunden erweitert werden. Der Zutritt soll Menschen mit Behinderungen nicht wegen der Begleitung durch einen Assistenzhund verweigert werden dürfen.
- Digitale Pflegeanwendungen sollen auch in der Hilfe zur Pflege nach SGB XII eingeführt werden

Das Gesetz soll im März in erster Lesung im Bundestag beraten werden, eine Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie die abschließende Lesung im Bundestag sind für den April geplant.

Die BAG FW hatte zum Referentenentwurf Stellung genommen, einige Hinweise aus der Stellungnahme wurden bereits im Kabinettsbeschluss aufgegriffen.reg-teilhabestaerkungsgesetz.pdfreg-teilhabestaerkungsgesetz.pdfStellungnahme teilhabestaerkungsgesetz-bagfw.pdfStellungnahme teilhabestaerkungsgesetz-bagfw.pdf