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Zutrittskampagne "Assistenzhund Willkommen"

Die paritätische Organisation Pfotenpiloten führt mit Förderung des Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis Ende 2021 die Zutrittskampagne "Assistenzhund Willkommen" durch. Ziel ist es, aufzuklären und die Barrieren in den Köpfen abzubauen.

Allgemein bekannt ist, dass Blindenführhunde überall Zutritt haben - auch dort, wo Hunde normalerweise nicht erlaubt sind. Nur wenige aber wissen, dass Assistenzhunde bei einer Vielzahl von chronischen Beeinträchtigungen unterstützen. Menschen im Rollstuhl oder mit Mobilitätseinschränkungen erfahren neue Unabhängigkeit durch ihren Assistenzhund genauso wie z. B. Menschen mit Hörbehinderung, Autismus, Epilepsie, Diabetes, lebensbedrohlichen Allergien oder posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS).

Assistenzhunde sind für ihre Menschen ein medizinisches oder partizipatorisches Hilfsmittel. Sie haben deshalb überall dort Zutritt, wo Menschen in Straßenkleidung willkommen sind - Gesetz und Fairness verlangen das.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), seit 26. März 2009 in Deutschland in Kraft, schließt in Artikeln 9 und 20 ganz explizit “tierische Hilfe”, also Assistenzhunde, als Mittel zur Teilhabe mit ein.
Vom Deutschen Bundestag, Drucksache 18/8428 vom 11.05.2016, wurde beschlossen, dass „(...) die Definition von Barrierefreiheit (§ 4 BGG-E) durch die Zulassung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel (z. B. Blindenführ- oder Assistenzhunde) erweitert (wird).” Eine umfassende gesetzliche Regelung für Assistenzhundteams ist ebenfalls in Entwicklung. 

Weitere Informationen zur Organisation Pfotenpiloten e. V. und zur Kampagne finden Sie auf der Homepage der Organisation unter dem folgenden Link: www.PfotenPiloten.org und auf der Paritätischen Website "Wir sind Parität" unter https://www.wir-sind-paritaet.de/pfotenpiloten