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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Stellungnahme
Erstellt von Juliane Meinhold

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt. Der Paritätische Gesamtverband hat im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) dazu Stellung genommen.

Der Referentenentwurf des BMJV enthält weitreichende Änderungen im Strafrecht zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt. Mit dem Entwurf sollen insbesondere die Strafrahmen bei den Straftatbeständen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Kinderpornographie deutlich verschärft und in Tatbestände zu sexualisierter Gewalt (statt sexuellen Missbrauchs) umbenannt werden. Zugleich sollen die Ermittlungsbefugnisse erweitert und die Anordnung von Untersuchungshaft in Fällen schwerer sexualisierter Gewalt erleichtert werden. Neben den Verschärfungen im Strafrecht und Strafverfahrensrecht sind weitere Maßnahmen vorgesehen, die unter anderem die Qualifizierung von Familienrichterinnen und -richtern und die Anhörung von Kindern in kindschaftsrechtlichen Verfahren betreffen. Die Fristen im Bundeszentralregister in Bezug auf die erweiterten Führungszeugnisse und Tilgungsfristen sollen in Bezug auf Sexualdelikte auf 10 Jahre plus das Strafmaß vereinheitlicht und angehoben werden. Eine Abstufung der Fristen nach schwere des Deliktes oder in Bezug auf Strafen nach dem Jugendstrafrecht ist nicht mehr vorgesehen.

Insgesamt sind die Ansätze des BMJV zu begrüßen. Dies betrifft insbesondere die Einführung des Begriffs „sexualisierte Gewalt“ im Strafgesetzbuch, die strafprozessuale Umsetzung der Neubewertung von § 176 und § 184b StGB als Verbrechen, die altersunabhängige Beteiligung von Kindern im Verfahren nach dem FamFG und die Regelung der Anforderungen an die Ausbildung von Familienrichtern, Jugendrichtern, Jugendstaatsanwälten und Verfahrensbeiständen.

Kritisch betrachtet wird, dass der vom Referentenentwurf verfolgte Ansatz einer nachdrücklicheren Kriminalisierung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder nur einer von vielen weiteren dringend nötigen Bausteinen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder darstellt. Es bedarf zusätzlich umfassender Maßnahmen im Bereich der Prävention sowie der Sicherung und des Ausbaus eines umfassenden Hilfesystems für die von sexualisierter Gewalt betroffenen Kinder. Wichtig sind vor allem eine nachhaltig abgesicherte Infrastruktur an flexiblen, niedrigschwellig zugänglichen Beratungsmöglichkeiten und Hilfen sowie der schnelle und gesicherte Zugang zu therapeutisch-traumabewältigenden Angeboten. Dieser Aufbau ist insbesondere in ländlichen Regionen überfällig. Zusätzlich müssen die Inverantwortungnahme von Internetprovidern in Zusammenhang mit der Verbreitung kinderpornographischen Materials geregelt sowie die Strafverfolgung als auch das Ausschöpfen möglicher Strafrahmen intensiviert werden. Ausdrücklich abgelehnt wird die Vereinheitlichung der Fristen im Bundeszentralregister auch für Straftäter nach dem Jugendstrafgesetz. Hier droht der Zweck der Jugendstrafe unterlaufen zu werden.

2020-09-14 Stellungnahme Bekämpfung sex. Gewalt gegen Kinder.pdf2020-09-14 Stellungnahme Bekämpfung sex. Gewalt gegen Kinder.pdfAnlage - RefE GE Sexualisierte Gewalt.pdfAnlage - RefE GE Sexualisierte Gewalt.pdf