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Freie Wohlfahrtspflege nimmt Stellung zum Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG)

Der Paritätische Gesamtverband hat gemeinsam mit weiteren Wohlfahrtsverbänden zum Referentenentwurf für ein Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur Stellung genommen.

In seiner Stellungnahme fordert er unter anderem:

- bei der elektronischen Verordnung ebenfalls die Verordnung über häusliche Krankenpflege zu berücksichtigen
- den in der Pflege tätigen Personen Leserechte mit Blick auf den elektronischen Medikationsplan einzuräumen und Schreiberechte für eine Dokumentation von bei Patienten beobachteten Neben- und Wechselwirkungen
- die Telematikinfrastruktur für eine Abrechnung im Rahmen des elektronischen Datenaustauschen für pflegerische Leistungen zu nutzen
- bei den Anwendungen und Inhalten der eGK und der ePA ebenfalls Informationen aus der gesundheitlichen Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase nach § 132g SGB V vorzusehen
- Bei der freiwilligen Anbindung von Reha- und Vorsorgeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur neben stationären Einrichtungen ebenfalls die gesetzliche Grundlage für die Anbindung von ambulanten Einrichtungen und Einrichtungen des Müttergenesungswerkes vorzusehen
- die Vertretung der Pflege im Beirat zu stärken und eine einzelverbandliche Vertretung von Trägern von Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene zu ermöglichen

2020_02_25_BAGFW_PDSG.pdf2020_02_25_BAGFW_PDSG.pdfRefE PDSG.pdfRefE PDSG.pdf