Die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes behandelt folgende Einzelvorschriften:
- § 75 SGB V – Erweiterte Aufgabenstellung der Terminservicestellen
Die Möglichkeit der kurzfristigen telefonischen Arztkonsultationen werden begrüßt, jedoch wird darauf hingewiesen, dass lange Wartezeiten am Telefon zu vermeiden sind. - § 120 SGB V – Vereinbarung zum einheitlichen Ersteinschätzungsverfahren in Notaufnahmen
Der Paritätische fordert den Kreis der Verhandlungspartner um Bundesorganisationen zu erweitern, die in den Bundesländern für die Leitstellen verantwortlich sind.
Die Stellungnahme der BAGFW bezieht sich u.a. auf folgende Bereiche
- Pallliativ- und Hospizversorgung
- Qualitätssicherungsverfahren
- Verträge bei Heilmittelerbringern in der Eingliederungshilfe
- Präqualifizierungsverfahren
- Statistiken über Gesundheitsausgaben und Gesundheitspersonal
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Stellungnahmen.2020-11-13 BAGFW Stellungnahme GVWG.pdf
SN_RefE_Gesundheitsweiterentwicklungsgesetz.pdf