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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens Zeugnisverweigerungsrecht § 53 StPO - Geltungsbereich überprüfen und ergänzen

Der Paritätische setzt sich für die Erweiterung des Geltungsbereiches des strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechtes für bestimmte Bereiche der sozialen Arbeit wie z. B. im Kontext der Beratung und Unterstützung von Opfern von Gewalt ein. Ohne den Schutz der Vertraulichkeit der Informationen, die den Mitarbeitenden im Rahmen ihrer Arbeit gegeben werden, ist die funktionsgerechte Tätigkeit der Beratungs- und Unterstützungsstellen nicht möglich. Zum oben genannten Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz hat der Paritätische eine Stellungnahme abgegeben und darin auf die Regelungsnotwendigkeit hingewiesen.

paritaet_stellungnahme_modernisierung_strafverfahren_ ZVR.pdfparitaet_stellungnahme_modernisierung_strafverfahren_ ZVR.pdf